Landau

66 Mal Gastwirt übers Ohr gehauen und 25.000 Euro erbeutet


Mit Betrügereien hat ein Ehepaar 25.000 Euro erwirtschaftet.

Mit Betrügereien hat ein Ehepaar 25.000 Euro erwirtschaftet.

Da ging es jemandem offensichtlich gar nicht mehr gut: "Mein Herz", jammerte ein 72-Jähriger am Dienstag am Amtsgericht, als er kurz vor Verhandlungsbeginn seine Ehepartnerin in die Arme schloss. "Wie geht es dir?", fragte die Thailänderin ihren Mann in gebrochenem Deutsch. Der atmete schwer, schien mit den Tränen zu kämpfen. Die Eheleute - beide angeklagt in einer Betrugssache - hatten sich länger nicht gesehen. Beide kamen direkt aus der U-Haft in die Schöffenverhandlung, der Richter Michael Piringer vorsaß. Ursächlich für den Strafprozess war eine lukrative, aber betrügerische Geschäftsidee: Das Ehepaar, federführend der Mann, hatte über zwei Jahre lang Gastwirte mit einer List übers Ohr gehauen - und sich damit knapp 25.000 Euro beschafft.

Insgesamt waren es 66 Fälle in Südbayern, die das Ehepaar (wohnhaft bis dahin im fränkischen Raum) verübt hat, einige davon auch im hiesigen Landkreis. Deswegen die Verhandlung vor dem Landauer Amtsgericht. Die Idee war ausgeklügelt: Unter der Firmenbezeichnung "Service Verlag Polizei Sicherheitsdienst" bot der 72-jährige Ehemann vorwiegend ausländischen Gastleuten Werbemaßnahmen an. So versprach er ihnen gegen eine Spende - angeblich für wohltätige Zwecke - deren Logo in seinen Publikationen zu verwenden. Vierteljährlich rechnete er außerdem weitere Beträge über fingierte Verträge ab, die Summen bewegten sich zwischen 100 und 1000 Euro. Dies ging von März 2012 bis Juni 2014 gut. Dann schöpfte einer der Geschädigten Verdacht und machte eine Anzeige - schließlich kamen alle 66 Fälle ans Licht, mit denen das Paar 24 657 Euro "erwirtschaftet" hat.

Vor Gericht schwiegen die beiden Angeklagten, ließen ihre Verteidiger reden. Nach Verständigungsgesprächen legten die beiden Anwälte für ihre Mandanten ein Geständnis ab. Der Verteidiger des Ehemannes bat um Nachsicht, dass sein Mandant nicht selber reden könne: "Er steht noch sehr unter dem Eindruck der U-Haft und fühlt sich körperlich und psychisch nicht in der Lage, Auskunft zu geben." Der 72-Jährige saß bereits für sechs Monate in der JVA Landshut zur Untersuchungshaft, weil Fluchtgefahr bestanden hatte. Seine 58-jährige Ehefrau war seit einem Monat in der JVA München in U-Haft. In den Verständigungsgesprächen hatte man sich darauf geeinigt, sie mit einer Bewährungsstrafe davon kommen zu lassen, sollte sie die Beihilfe zu den Taten des Mannes einräumen. Dies tat sie.

Dass der 72-Jährige sich psychisch so angeschlagen zeigte, mochte beim Blick in sein Vorstrafenregister verwundern: Denn es ist keinesfalls seine erste Verhandlung. Auf sage und schreibe 25 Einträge hat er es in seiner "Karriere" gebracht und ist demnach gerichtserprobt: Diebstähle, Betrügereien, Urkundenfälschungen, Falschaussagen, Steuerhinterziehung, Fahren ohne Führerschein und unter Volltrunkenheit und vieles mehr findet sich da. Sowohl Bewährungsstrafen als auch Gefängnisaufenthalte hat der 72-Jährige schon hinter sich. "Eigentlich sieht das aus wie ein klassischer Berufsverbrecher", resümierte Michael Piringer. "Da kommt das Verlangen auf, dass man Sie einsperrt und den Schlüssel ganz weit weg wirft."

Der vorliegende Betrug sei als besonders schwerer Fall zu werten, da er gewerbsmäßig begangen wurde und dem Ehepaar dazu diente, den Lebensunterhalt zu bestreiten. Dass die beiden letztlich trotzdem mit einer Bewährungsstrafe davonkamen, lag vor allem an ihrem vollumfänglichem Geständnis. Dies hatte auch den Zeugen ein Auftreten vor Gericht erspart. Der Prozess hätte anderenfalls schätzungsweise mehrere Tage gedauert, so der Richter. Seine mahnenden Worte richtete er insbesondere an den Ehemann, den er nicht nur wegen seiner korpulenten Körperfülle als "Schwergewicht" in dieser Sache bezeichnete: "Ihre Frau war mehr oder weniger mitgefangen, mitgehangen. Außerdem ist sie strafrechtlich noch nie in Erscheinung getreten, ganz im Gegensatz zu Ihnen." Zugute hielt Piringer dem Mann jedoch, dass er zumindest die vergangenen 13 Jahre - abgesehen vom vorliegenden Betrug - nicht anderweitig straffällig geworden ist. "Die früheren Taten haben Sie verbüßt, das macht ein Rechtsstaat möglich." Nun sei es an ihm, die neuerliche Bewährung zu nutzen und nicht zurück ins Gefängnis zu gehen. Während die Frau mit acht Monaten davonkam, ausgesetzt auf drei Jahre zur Bewährung, bekam der Mann zwei Jahre Freiheitsstrafe, mit fünfjähriger Bewährungszeit. Die zwei Jahre waren die letztmögliche Strafhöhe, bei der eine Bewährung möglich ist. Michael Piringer machte ohne Umschweife klar: "Wenn Sie sich noch einmal was zu Schulden kommen lassen, sind Sie im Gefängnis."