Haustiere

Mietstreit um Hund Toby kommt vor Gericht


Hunde-Verbot in Mietshaus? Ein Gericht muss sich mit der Frage befassen, ob ein Rüde zu viel Lärm und Schmutz macht.

Hunde-Verbot in Mietshaus? Ein Gericht muss sich mit der Frage befassen, ob ein Rüde zu viel Lärm und Schmutz macht.

Von Manfred Fischer / Onlineredaktion

Wie oft bellt Mischlingsrüde Toby? Verschmutzt er den Hausflur und zerkratzt er die Treppenstufen? Um diese Fragen geht es in einem Mietrechtsstreit vor Gericht.

Ein Streit um die Haltung eines Hundes in einer Mietwohnung beschäftigt am Montag das Amtsgericht in Hannover. In einem Zivilprozess geht es darum, wie oft Mischlingsrüde Toby bellt, ob er den Hausflur des vor allem von Eigentümern bewohnten Mehrparteienhauses verschmutzt und ob er die Treppenstufen zerkratzt. Insgesamt sieben Zeugen sollen dazu aussagen. Die Wohnungseigentümergemeinschaft hatte schon vor Jahren beschlossen, die Tierhaltung bei Neuvermietungen zu verbieten.

Bei Abschluss des Mietvertrages hatte die neue Mieterin auch versichert, kein Haustier zu haben - auch in ihrem Mietvertrag wurde festgehalten, dass sie eine Genehmigung des Vermieters braucht, wenn sie Tiere haben will. Nach dem Einzug schaffte die Mieterin dann dennoch Toby an. Sie will nun durchsetzen, dass ihr die Haltung des Tieres erlaubt wird und argumentiert, durch den Mischlingshund hätten sich ihre gesundheitlichen Probleme erheblich gebessert. Der Vermieter kritisiert hingegen, die anderen Hausbewohner fühlten sich durch den Hund gestört.