Gericht

Marihuana im Wert von 180.000 Euro: Dealer kommt mit milder Strafe davon


Mehr als 50 Kilogramm hat eine von Dingolfing aus agierende Bande umgesetzt. Der Angeklagte verschaffte den Kontakt nach Tschechien.

Mehr als 50 Kilogramm hat eine von Dingolfing aus agierende Bande umgesetzt. Der Angeklagte verschaffte den Kontakt nach Tschechien.

Von Monika Müller

Mehr als 50 Kilogramm hat eine von Dingolfing aus agierende Bande zwischen Oktober 2014 und Februar 2015 umgesetzt, nachdem ihnen der 35-jährige Angeklagte den Kontakt zu einem Bekannten hergestellt hatte, der in Tschechien zwei große Indoor-Plantagen mit Cannabispflanzen auf einem stillgelegten Bauernhof unterhielt.

Weil Martin G. rein rechtlich aber "nur" als Verkäufer und nicht als Bandenmitglied angeklagt war und er durch weiterführende Angaben im Ermittlungsverfahren zudem den Kronzeugenstatus für sich geltend gemacht hatte, ist er gestern mit einer moderaten Strafe davongekommen. Die sechste Strafkammer des Landgerichts verurteilte den 35-jährige Slowaken wegen vorsätzlichen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in 16 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und zwei Monaten.

Wie berichtet, hatte Martin G. die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft zu Prozessbeginn eingeräumt. Er habe nur seinem Freund in Tschechien helfen wollen, der finanzielle Probleme gehabt habe, so G. Ob der 35-Jährige tatsächlich keine Gewinne erzielt hatte, musste nach der Beweisaufnahme offen bleiben. Gs Tatbeitrag allerdings bewege sich am Rande einer bandenmäßigen Begehung. Ohne ihn wäre der Rauschgifthandel gar nicht zustande gekommen.

Der Angeklagte habe dabei geholfen, Marihuana im Wert von etwa 180.000 Euro zu transportieren, hatte Staatsanwalt Thomas Rauscher in seinem Plädoyer gesagt. Dies sei ein Straßenwert von einer halben Million. Nachdem G. durch seine Angaben die Polizei bei ihren Ermittlungen unterstützt habe, sei aber eine Strafrahmenverschiebung nach Paragraph 31 zu seinen Gunsten durchzuführen, so Rauscher. Er beantragte eine Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren.

Auf den Hintermann in Tschechien wären die Ermittler ohne G. allerdings tatsächlich nie gekommen. Die Kammer habe dem Angeklagten zudem zugute halten müssen, dass er nicht vorbetraft gewesen sei und es sich mit Marihuana um eine sogenannte weiche Droge gehandelt habe. Gegen ihn spreche wiederum die schiere Menge. "Hier eine Bewährung auszusprechen wäre absurd", sagte Reiter in Anspielung auf den Antrag von Verteidiger Andreas Martin, der aufgrund des "erheblichen Aufklärungswertes" des Geständnisses seines Mandanten für diesen eine Freiheitsstrafe unter zwei Jahren beantragt hatte. Ob man diese zur Bewährung aussetzen könne, so Martin, stelle er ins Ermessen des Gerichts.

Das Verfahren gegen die Köpfe der Dingolfinger Bande soll am Donnerstag, 18. Februar, vor der ersten Strafkammer beginnen.