Cham

Was tun, wenn der Biber kommt?


Des einen Freud', des anderen Leid: Viele Leute mögen Biber, doch Landwirte oder Waldbesitzer sind nicht gerade gut auf die Tiere zu sprechen.

Des einen Freud', des anderen Leid: Viele Leute mögen Biber, doch Landwirte oder Waldbesitzer sind nicht gerade gut auf die Tiere zu sprechen.

Er gilt als eines der größten Nagetiere weltweit, kümmert sich rührend um seine Jungen und wo er auftaucht, gestaltet er ganze Landstriche um. Die Rede ist vom Biber. Nicht immer verläuft das Zusammenleben mit seinem Nachbarn, dem Menschen, deshalb konfliktfrei. Zum Glück gibt es das Bibermanagement.

"Bereits seit mehr als zehn Jahren ist diese Aufgabe auf die unteren Naturschutzbehörden bei den Landratsämtern delegiert", sagt Manfred Nothaas, Leiter der Behörde im Landkreis Cham. Vorher war die Obere Naturschutzbehörde zuständig. Um Schadensfälle jedoch schnell zu regeln, muss das vor Ort passieren. Nur so lassen sich Konflikte oft schon im Keim ersticken.

Denn, wo sich ein Biber daranmacht, seine Burg zu bauen, passiert Unglaubliches. Binnen weniger Tage und Wochen liegen Bäume kreuz und quer. Dank seiner immensen Schneidezähne kann ein einzelnes Tier sogar Bäume mit einem Durchmesser von bis zu einem Meter "umlegen". "Biber fällen Bäume und verwenden sie als Nahrung und Baumaterial. Sie untergraben Dämme in der Teichwirtschaft und vernässen Nutzflächen. Sie fressen sogar Feldfrüchte, die auf landwirtschaftlichen Flächen in Gewässernähe wachsen", resümiert Nothaas. Alles Aktivitäten, die zu wirtschaftlichen Einbußen oder sogar Personenschäden führen, "aber auch eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit" darstellen können. Man denke nur an den Fall aus Falkenstein vom Juni 2015, als ein Baum auf eine Mutter und ihr Kleinkind stürzte. Der Baum war umgefallen, weil ein Biber ihn angenagt hatte.

Kein Wunder, dass der Nager sich bereits auf der Roten Liste der bedrohten Arten befunden hatte. Alle wollten ihm an den Pelz und am liebsten ganz den Garaus machen. Jahrzehntelang waren die einzigen Biber, die der Mensch zu Gesicht bekam, diejenigen aus der Zahnpasta- und Baumarktwerbung. Zum Glück haben sich engagierte Tierschützer für den Erhalt und die Wiederansiedlung stark gemacht - mit Erfolg. "Der Biber als ausgerottete, einheimische Tierart hat sich auch im Landkreis Cham zwischenzeitlich wieder flächendeckend verbreitet", bilanziert Nothaas. Dennoch: Seine Aufgabe und die seiner Kollegen bleibt bestehen. Mehr denn je. "Hauptziel des Bibermanagements ist, bei Betroffenen die Akzeptanz des Bibers zu fördern. Es handelt sich um eine ständige Aufgabe, einen andauernden Prozess. Die zwischenzeitlich gewonnene Akzeptanz gilt es zu erhalten und zu steigern."

Wie schwierig das ist, zeigt ein Fall, der aktuell in München verhandelt wird. Ein Landwirt verklagt den Freistaat Bayern auf Schadensersatz. Ein Biber hat einige Bäume in seinem Waldstück angeknabbert. Laut Entschädigungszahlungen aus dem staatlichen Biberfond stehen dem Mann 78 Euro zu. Doch der Waldbesitzer will mehr. Allein 2011 habe er an 19 Tannen und einer Fichte einen Schaden in Höhe von 5.155 Euro erlitten, bezifferte er vor Gericht. Nun muss die 15. Zivilkammer des Landgerichts darüber entscheiden. So wollte es das Verwaltungsgericht. Ein Sonderfall, wie er zum Glück im Landkreis Cham noch nicht vorgekommen ist.
"Bei uns erfolgt die Schadensaufnahme vor Ort grundsätzlich gemeinsam mit dem Geschädigten. Damit ist sichergestellt, dass der Schaden auch vollständig erfasst wird", versichert Nothaas. Nach der Schadenserhebung bestätige der Geschädigte mit seiner Unterschrift den festgestellten Schaden und, dass er mit der korrekten Erfassung einverstanden ist. Geld fließt erst im Jahr darauf. "Im Laufe des Kalenderjahres werden alle Schadensmeldungen gesammelt und Anfang des Folgejahres über die Regierung der Oberpfalz an das Umweltministerium gemeldet. Aufgrund des ,gedeckelten' Biberfonds wird für ganz Bayern eine landesweite Quote berechnet." Entsprechend erfolgt eine Auszahlung im Frühjahr des Folgejahres.

Dabei geht es alles in allem um rund 10.000 Euro pro Jahr für den ganzen Landkreis. Nicht zuletzt aufgrund des Bibermanagements mit Präventionsmaßnahmen "und auch Maßnahmen gegen Biber und ihre Bauten", so Nothaas, haben sich Entschädigungszahlungen auf durchschnittlich diese Summe eingependelt.