Plattling

Ladendieb rastet aus - Festnahme


Erst geklaut, dann ausgerastet: Ein 26-jähriger Österreicher fiel am Montag in einem Schnellrestaurant am Plattlinger Bahnhof gleich mehrmals negativ auf. Am Ende musste die Polizei anrücken.

Erst geklaut, dann ausgerastet: Ein 26-jähriger Österreicher fiel am Montag in einem Schnellrestaurant am Plattlinger Bahnhof gleich mehrmals negativ auf. Am Ende musste die Polizei anrücken.

Von Redaktion idowa

Erst geklaut, dann ausgerastet: Ein 26-jähriger Österreicher fiel am Montag in einem Schnellrestaurant am Plattlinger Bahnhof gleich mehrmals negativ auf. Am Ende musste die Polizei anrücken.

Laut Polizeibericht hatte der junge Mann zunächst versucht, ein Gebäckstück und ein Getränk zu stehlen. Dabei wurde er jedoch einer Mitarbeiterin erwischt. In der Folge handelte er sich ein Hausverbot ein und wurde aus dem Geschäft verwiesen. Nur kurze Zeit später stand der 26-Jährige jedoch erneut auf der Matte. Diesmal versuchte er, ein Päckchen Kaugummi zu stehlen - abermals erfolglos. Als er von den Mitarbeitern erneut aufgerodert wurde zu gehen, bespuckte er die Frauen und beleidigte sie wiederholt mit nicht zitierfähigen Ausdrücken. Zudem schubste er eine Mitarbeiterin gegen einen Backofen. Als daraufhin ein Kunde eingriff und den Frauen zu Hilfe kam, rastete der Österreicher völlig aus, griff sich einen Stuhl und warf diesen hinter die Theke. Die Mitarbeiterinnen konnten glücklicherweise ausweichen. Daraufhin zerrte der couragierte Kunde den Randalierer nach draußen in die Bahnhofshalle. Die Ruhe währte jedoch nur kurz, denn wieder kam der 26-Jährige kurz darauf wieder und griff sich erneut einen Stuhl. Diesen warf er in Richtung des Kunden und verletzte den Mann so leicht. Mittlerweile war jedoch die Polizei alarmiert worden. Die Beamten konnten den Mann noch vor Ort festnehmen. Da der 26-Jährige unter starkem Medikamenteneinfluss stand, wurde er zunächst in ein Krankenhaus gebracht. Dort randalierte er erneut und bewarf die Polizisten mit einem Glas. Nach Rücksprache mit der zuständigen Staatsanwaltschaft wurde der Mann im sogenannten Schnellverfahren zu einer Geldstrafe von insgesamt 2.700 Euro zuzüglich der Verfahrenskosten verurteilt.