Sieg im Semmelstreit

Bäckerei darf Ware den ganzen Sonntag verkaufen


Eine trockene Semmel ist eine zubereitete Speise. Das hat das Oberlandesgericht München am Donnerstag entschieden. Das Gericht wies eine Klage gegen eine Bäckereikette ab.

Eine trockene Semmel ist eine zubereitete Speise. Das hat das Oberlandesgericht München am Donnerstag entschieden. Das Gericht wies eine Klage gegen eine Bäckereikette ab.

Von mit Material der dpa

Wenn eine Bäckerei auch ein Café betreibt, darf sie den ganzen Sonntag über unbelegte Semmeln verkaufen. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) München am Donnerstag entschieden. Das Gericht wies eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen eine Bäckereikette mit Filialen in München in zweiter Instanz ab. Die Zentrale hatte versucht, der Bäckerei den Verkauf von Backwaren für mehr als drei Stunden an Sonn- und Feiertagen zu verbieten und auf Unterlassung geklagt.

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