Immobilienhändler vor Gericht

„Benko ist ein Kämpfer“ - Zwei Jahre Haft für Ex-Milliardär

Der Investor René Benko ist wegen Gläubiger-Schädigung zu zwei Jahren Haft verurteilt worden

Der Investor René Benko ist wegen Gläubiger-Schädigung zu zwei Jahren Haft verurteilt worden

Von dpa

Einen Einblick in die Seele seines Mandanten wollte Verteidiger Norbert Wess nicht geben. „Herr René Benko ist ein Kämpfer“, sagte der Anwalt eher ausweichend nach dem ersten Urteil gegen den Ex-Milliardär. Das Landesgericht Innsbruck hatte den 48-Jährigen kurz zuvor zu zwei Jahren Haft wegen Gläubiger-Schädigung verurteilt.

Benko habe in höchster finanzieller Bedrängnis durch eine Schenkung von 300.000 Euro an seine Mutter Vermögen beiseitegeschafft, sagte die Richterin nach einer Beratung mit zwei Schöffen. Im Fall einer Mietkostenvorauszahlung von 360.000 Euro wurde der Investor und einstige Immobilien-Tycoon vom gleichen Verdacht freigesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Am zweiten Tag seines Prozesses musste sich Benko Aussagen von Zeugen stellen.
Am zweiten Tag seines Prozesses musste sich Benko Aussagen von Zeugen stellen.
Am zweiten Tag seines Prozesses musste sich Benko Aussagen von Zeugen stellen.
Mit einem Schuld- und einem Freispruch endete das Verfahren gegen René Benko wegen Gläubiger-Schädigung
Mit einem Schuld- und einem Freispruch endete das Verfahren gegen René Benko wegen Gläubiger-Schädigung
Mit einem Schuld- und einem Freispruch endete das Verfahren gegen René Benko wegen Gläubiger-Schädigung
Am zweiten Tag im Verfahren gegen René Benko wegen des Verdachts der Gläubiger- Schädigung fiel das Urteil.
Am zweiten Tag im Verfahren gegen René Benko wegen des Verdachts der Gläubiger- Schädigung fiel das Urteil.
Am zweiten Tag im Verfahren gegen René Benko wegen des Verdachts der Gläubiger- Schädigung fiel das Urteil.
Unter großem Medienandrang fiel das Urteil gegen René Benko
Unter großem Medienandrang fiel das Urteil gegen René Benko
Unter großem Medienandrang fiel das Urteil gegen René Benko
Die Richterin und zwei Schöffen berieten über das Urteil
Die Richterin und zwei Schöffen berieten über das Urteil
Die Richterin und zwei Schöffen berieten über das Urteil
Das Urteil von zwei Jahren Haft gegen René Benko ist noch nicht rechtskräftig
Das Urteil von zwei Jahren Haft gegen René Benko ist noch nicht rechtskräftig
Das Urteil von zwei Jahren Haft gegen René Benko ist noch nicht rechtskräftig
Benko wirkte nach dem Urteil konsterniert
Benko wirkte nach dem Urteil konsterniert
Benko wirkte nach dem Urteil konsterniert

Benko schien nach dem Urteil überrascht und konsterniert. Mehrmals schüttelte er den Kopf. Er hatte sich zu Prozessauftakt „nicht schuldig“ bekannt.

Benko habe zunächst 1,5 Millionen Euro von seiner Mutter bekommen und später 300.000 Euro an sie zurückbezahlt, so die Richterin. Diese Rückschenkung sei angesichts der drohenden Pleite von Benkos Signa-Imperium als kriminell zu werten, da damit das Geld außer Reichweite von Gläubigern gewesen sei.

Von Bedeutung ist der Freispruch beim zweiten Anklagepunkt, weil das österreichische Strafrecht bei diesem Delikt bei 300.000 Euro Schadenssumme eine markante Grenze setzt. Der Strafrahmen liegt bis 300.000 Euro bei bis zu fünf Jahren, darüber bei bis zu zehn Jahren. „Ein Cent zu wenig“ für das höhere Strafmaß, sagte Richterin Andrea Wegscheider.

Insofern seien zwei Jahre Haft eine Strafe, die andere abhalten solle, „etwas Gleichgelagertes zu tun.“ Die bisher neunmonatige U-Haft werde auf das Urteil angerechnet.

In vorliegenden Fall musste sich Benko wegen seiner Insolvenz als Einzelunternehmer verantworten. Die Anklage ist nur ein Strang von insgesamt 14 Verfahren, in denen allein die österreichische Justiz meistens wegen schweren Betrugs und Untreue ermittelt. „Die nächsten Verfahren kommen wie das Amen im Gebet, und es wird weitere Vorwürfe geben“, meinte Verteidiger Wess.

Eine zweite ganz ähnlich gelagerte Anklage rund um angeblich versteckte Luxusuhren und 120.000 Euro Bargeld wurde von der Staatsanwaltschaft bereits fertiggestellt. Die Verteidigung hat aber dagegen Einspruch erhoben, deshalb ist ein Prozess in dieser Sache nicht sicher.

Der Prozess gilt somit als Auftakt einer möglichen Prozess-Serie rund um die größte Pleite in der jüngeren Geschichte Österreichs. Im Herbst 2023 schlitterte das Immobilien- und Handelskonglomerat Signa aus mehr als 1.130 Gesellschaften nach und nach in die Insolvenz. Steigende Zinsen und eigene Fehler hatten das Signa-Geschäftsmodell untergraben.

Die Gesamtforderungen der Gläubiger an die Signa-Holding und ihre Einzelgesellschaften liegen im Milliarden-Euro-Bereich.

Benko hatte auch in Deutschland unter anderem mit dem Kauf der Warenhauskonzerne Kaufhof und Karstadt Furore gemacht. Der Einstieg in den stationären Handel gilt im Rückblick als eine der belastenden Faktoren für das Geschäft von Signa.

Der Sturz des Tirolers ist tief. Zu Glanzzeiten wurde Benkos Vermögen auf fast fünf Milliarden Euro geschätzt. Seine Karriere als Immobilien-Spezialist begann schon zu Schulzeiten in Innsbruck. Damals machte er kein Abitur, sondern baute Dachböden um. Der Schulabbrecher besaß Überzeugungskraft. Ihm gelang es, große Investoren an Bord der von ihm im Jahr 1999 gegründeten Signa zu holen.

Für Aufsehen sorgte 2004 die Übernahme des Kaufhauses Tyrol in Innsbruck. In Wien entwickelte er in bester Innenstadtlage das „Goldene Quartier“. Er beteiligte sich später an Gebäuden wie dem Chrysler Building in New York, dem Nobelkaufhaus Selfridges in London oder dem Elbtower in Hamburg.

Bei seiner Pressekonferenz im Anschluss an die Verhandlung wurde Anwalt Wess mehrmals nach dem Umgang seines Mandanten mit der Situation gefragt. Schließlich ließ sich der Anwalt doch noch eine Beschreibung entlocken: „Dass das alles eine unglaubliche Herausforderung und Belastung für ihn ist, ist, glaube ich, nicht nur nachvollziehbar, sondern auch erkennbar. Er meistert es bestmöglich und hat da bessere und schlechtere Momente.“

Dieser Artikel ist Teil eines automatisierten Angebots der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Er wird von der idowa-Redaktion nicht bearbeitet oder geprüft.

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