Corona-Pandemie

Debatte um Lohnfortzahlung für Ungeimpfte

Im Falle einer behördlich angeordneten Quarantäne haben Arbeitnehmer laut Infektionsschutzgesetz Anspruch auf Entschädigung. Im Gesetz steht aber auch schon, dass kein Anspruch besteht, wenn eine Quarantäne etwa durch Impfen vermieden werden kann.

Im Falle einer behördlich angeordneten Quarantäne haben Arbeitnehmer laut Infektionsschutzgesetz Anspruch auf Entschädigung. Im Gesetz steht aber auch schon, dass kein Anspruch besteht, wenn eine Quarantäne etwa durch Impfen vermieden werden kann.

Allerdings zeichnet sich ab, dass sich künftig auch Personengruppen immunisieren lassen können, für die das bisher nicht möglich war.

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