Ex-Immobilien-Tycoon

Benko-Prozess: Richter beraten Urteil

Die Staatsanwaltschaft will eine «tat- und schuldangemessene Bestrafung» von René Benko

Die Staatsanwaltschaft will eine «tat- und schuldangemessene Bestrafung» von René Benko

Von dpa

Im Prozess gegen den österreichischen Investor René Benko hat die Staatsanwaltschaft eine „tat- und schuldangemessene Bestrafung“ des Angeklagten gefordert. Es sei in dem zweitägigen Verfahren klar geworden, dass der 48-Jährige seine Gläubiger schädigen wollte, so die Oberstaatsanwältin.

Mit einer Mietkostenvorauszahlung in Höhe von 360.000 Euro habe der Ex-Milliardär das Ziel verfolgt, seiner Familie das entsprechende Wohnobjekt in Innsbruck zu sichern, so die Vertreterin der Anklage. Diese und eine andere Zahlung seien angesichts der drohenden Insolvenz seiner Signa-Gruppe erfolgt.

Benkos Verteidiger Norbert Wess bezeichnete den Anklagevorwurf erneut als falsch und forderte einen Freispruch. Dass sich sein Mandat nicht mündlich zur Sache geäußert habe, sei sein gutes Recht. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor ausdrücklich bedauert, dass der Angeklagte auf diese Art viele Fragen offen gelassen habe. Benko verzichtete auch auf das „letzte Wort“ und schloss sich den Ausführungen seines Verteidigers an.

Die Richterin Andrea Wegschneider wird nach zwei Verhandlungstagen das Urteil im Fall Benko fällen
Die Richterin Andrea Wegschneider wird nach zwei Verhandlungstagen das Urteil im Fall Benko fällen
Die Richterin Andrea Wegschneider wird nach zwei Verhandlungstagen das Urteil im Fall Benko fällen
René Benko verfolgte den zweiten Prozesstag mit großer Aufmerksamkeit
René Benko verfolgte den zweiten Prozesstag mit großer Aufmerksamkeit
René Benko verfolgte den zweiten Prozesstag mit großer Aufmerksamkeit

Auf das Delikt, das im österreichischen Strafrecht betrügerische Krida genannt wird, stehen bis zu zehn Jahren Haft. Die Richterin und zwei Schöffen haben sich nach den Plädoyers zur Beratung zurückgezogen. Sie entscheiden per Mehrheit über das Urteil.

Dieser Artikel ist Teil eines automatisierten Angebots der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Er wird von der idowa-Redaktion nicht bearbeitet oder geprüft.

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