Gastronomie
3G für Gäste – und Service-Kräfte?

Sven Hoppe/dpa
Eine Tafel mit der Aufschrift „Zutritt nach 3G-Regel: Geimpft, Getestet, Genesen“ steht vor einem Wirtshaus. Gemäß einer Vereinbarung von Bund und Ländern schreiben die Bundesländer „3G“-Regeln (geimpft, genesen, getestet) unter anderem für Restaurants vor.
Die sogenannte 3G-Regel dürfte den zweiten Corona-Winter in der Gastronomie prägen. Ab Inzidenz 35 muss jeder Gast einen Beweis erbringen, dass er geimpft, genesen oder getestet ist.
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