Verdacht auf gefährliche Körperverletzung

Staatsanwaltschaft München klagt Jérôme Boateng an


Wird von der Münchner Staatsanwaltschaft der gefährlichen Körperverletzung verdächtig: Bayern-Star Jérôme Boateng.

Wird von der Münchner Staatsanwaltschaft der gefährlichen Körperverletzung verdächtig: Bayern-Star Jérôme Boateng.

Von Michael Schleicher / Online

Die Staatsanwaltschaft München I klagt Bayern-Star Jérôme Boateng wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung an. Opfer soll seine ehemalige Lebensgefährtin sein.

München - Die Staatsanwaltschaft München I klagt Bayern-Star Jérôme Boateng wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung an! Anne Leiding, Sprecherin der Staatsanwaltschaft, bestätigte auf AZ-Nachfrage entsprechende Berichte von "WDR" und "Süddeutscher Zeitung".

Bei dem Vorwurf soll es sich um einen Vorfall aus dem Herbst des vergangenen Jahres handeln. Opfer soll seine damalige Lebensgefährtin sein. Das Verfahren läuft der Sprecherin zufolge seit Herbst 2018, am 11. Februar wurde Anklage erhoben.

Boateng: Verdacht auf Körperverletzung

Neben der Anklage der Staatsanwaltschaft ermittelt die Polizei derzeit noch in einem weiteren Fall der Körperverletzung. Auch hier soll das Opfer die Ex-Partnerin des 31-Jährigen sein. Mit ihr war Boateng zehn Jahre lang zusammen, sie haben zwei gemeinsame Kinder.

Die Anklage, die derzeit noch beim Amtsgericht München liegt, wurde jedoch noch nicht zugelassen - der Fall befindet sich noch im sogenannten Zwischenverfahren. Das bedeutet, dass der zuständige Richter noch nicht über eine Zulassung der Anklage entschieden hat, sondern weitere Ermittlungen anordnet. "Es ist für uns nicht nachvollziehbar, warum das Gericht so lange mit einer Entscheidung über die Anklage wartet", wird die Staatsanwaltschaft in der "Süddeutschen Zeitung" zitiert. Die Nebenklage der Geschädigten wurde der Staatsanwaltschaft zufolge jedoch zugelassen.

Die Anwaltskanzlei von Boateng war für die AZ nicht zu erreichen. Im Bericht der "Süddeutschen Zeitung" stellt sie jedoch klar, dass es um einen "privaten Sachverhalt" gehe, "der im Wesentlichen auf unbewiesenen Behauptungen Dritter beruhe."

Für Boateng, der am Dienstag 31 Jahre alt geworden ist, gilt die Unschuldsvermutung.

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