Bis zu 50 Euro
Reisegutschein für Bahncard-Besitzer
17. April 2020, 12:26 Uhr aktualisiert am 17. April 2020, 12:26 Uhr
Durch das Coronavirus können die meisten Menschen ihre Bahntickets nicht mehr nutzen. Die Deutsche Bahn hat jetzt ihren Kunden eine neue Kulanzregelung vorgestellt.
Da das Reisen derzeit für viele gar nicht oder nur eingeschränkt möglich ist, gibt es nun für betroffene Bahn-Kunden eine Kulanzregelung. Über ein Online-Formular können Besitzer der Bahncards 25 und 50 einen Reisegutschein beantragen.
Voraussetzung dafür ist laut Deutscher Bahn eine aktuell gültige Bahncard. Neukunden müssen die Bahncard zudem vor dem 14. März gekauft haben, um Anspruch auf einen Reisegutschein zu haben. Der Gutscheinwert orientiere sich an der Art der Bahncard und liege zwischen 10 und 50 Euro. Besitzer der Bahncard 100 sollen sich an den "BahnComfort"-Service wenden.
Kunden erhalten den Gutschein entweder per Mail oder per Post, sollte keine E-Mail-Adresse hinterlegt sein. Die Bearbeitungsdauer könne aber aufgrund der hohen Anzahl der bereits eingegangenen Anträge in beiden Fällen drei bis vier Wochen dauern. Die Deutsche Bahn empfiehlt, den Gutschein auf bahn.de oder in der App DB Navigator einzulösen. Der Gutschein ist drei Jahre gültig.