Mit Messer angegriffen

Vermieterin getötet: Regensburger Gericht verkündet Mordurteil

Das Landgericht Regensburg verurteilte den 53-jährigen Regensburger zu lebenslanger Haftstrafe. Weil sie seine Drohung, auszuziehen, nicht beachtete, hat der Verurteilte die 79-jährige Hauseigentümerin getötet.


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Seit rund 20 Jahren hatte der 53-Jährige im Dachgeschoss bei der Seniorin zur Miete gewohnt.

Als "absolut entspannt und völlig emotionslos" hatte der diensthabende Arzt Werner W. bei der Haftfähigkeitsprüfung beschrieben. So skizzierte der Vorsitzende Richter Thomas Polnik die Abläufe unmittelbar nach der Tat im März dieses Jahres. Ähnlich gefasst zeigte sich der 53-Jährige bei der Urteilsverkündung Montagmittag im Landgericht Regensburg: Für den Mord an seiner 79-jährigen Vermieterin und für die gefährliche Körperverletzung an deren Enkelin verurteilte ihn die zweite Strafkammer zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe.

Seit rund 20 Jahren lebte Werner W. bei der Seniorin zur Miete und genoss dabei "außergewöhnliche Privilegien". So griff seine Vermieterin ihm immer wieder finanziell unter die Arme. Dennoch wahrten die beiden "eine klare persönliche Distanz", stellte der Richter klar. Sie hätten sich gesiezt, ihr Kontakt beschränkte sich ausschließlich auf "Treppenhausgespräche".

Die "Störung der gewohnten Wohnumgebung" durch den Einzug der älteren Enkelin Mitte 2022 sei laut Richter der Auslöser gewesen. Im Frühjahr dieses Jahres sollte deren Schwester die Wohnung übernehmen. Die Enkelinnen der Vermieterin sollen den 53-Jährigen unfreundlich behandelt haben. Seine Wut gegen das Verhalten der beiden Enkelinnen sei "durchaus ein Dauerphänomen", sagte Polnik, als er die Hintergründe zur Tat erklärte. Seitdem die ältere Enkelin eingezogen war, war aus Sicht von Werner W. "alles drunter und drüber" gegangen. "Die hatten alle ADHS", soll er im Gespräch mit Polizisten zu der damaligen Situation in der Regensburger Doppelhaushälfte gesagt haben. Es kam zu Konflikten. Am späten Nachmittag des 14. März bewahrheitete sich die eigene Befürchtung des 53-jährigen Mieters, dass seine Sicherung "bald fällt".

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