Regensburger Korruptionsaffäre

Tretzel ab Mittwoch wieder vor Gericht


Ex-Oberbürgermeister Joachim Wolbergs (r.) und Bauträger Volker Tretzel standen in Regensburg gemeinsam vor Gericht. In München wurden ihre Verfahren getrennt.

Ex-Oberbürgermeister Joachim Wolbergs (r.) und Bauträger Volker Tretzel standen in Regensburg gemeinsam vor Gericht. In München wurden ihre Verfahren getrennt.

In dieser Woche geht die Aufarbeitung der Regensburger Korruptionsaffäre in eine neue Runde. Ab Mittwoch müssen sich Volker Tretzel, Gründer des Bauteams Tretzel (BTT), und Franz W., ehemaliger Geschäftsführer von BTT, vor dem Landgericht München I verantworten. Für die Verhandlung sind weitere Termine am Donnerstag, 26. Januar, sowie am Donnerstag, 2. Februar, und Freitag, 3. Februar, jeweils um 9.30 Uhr im Sitzungssaal B 173 im Münchener Strafjustizzentrum angesetzt.

Im November 2021 hatte der Bundesgerichtshof (BGH) die Freisprüche und straffreien Urteile der sechsten Kammer des Landgerichts Regensburgs für den ehemaligen Oberbürgermeister und die Mitangeklagten Tretzel und W. teilweise aufgehoben. Neu verhandelt wird nun am Landgericht München I. Das Verfahren gegen Ex-OB Wolbergs wurde abgetrennt. Wolbergs' Anwalt Peter Witting hatte dieses Vorgehen bei einer Pressekonferenz Anfang Januar scharf kritisiert. Witting hatte erklärt, dass es am Landgericht München I bereits vorab Gespräche mit Tretzel und W. gegeben habe. Beide hätten Interesse an einer einvernehmlichen Einigung gezeigt. Witting witterte hier ein "grobes Foul": Indem Mitbeschuldigte für einen schlanken Prozess und ein womöglich milderes Urteil einen Strafbefehl akzeptieren, würden sie zu einem Zeugen gegen Wolbergs. "Das macht man nicht, man verhandelt gemeinsam", sagte Witting.

Das Landgericht München I erklärte die Abtrennung auf Nachfrage unserer Mediengruppe mit "prozessökonomischen Gründen". Ein Sprecher des Oberlandesgerichts München sagte, Wolbergs habe eine Verfassungsbeschwerde eingelegt und sein Verteidiger habe darum gebeten, den Ausgang dieser Verfassungsbeschwerde abzuwarten.

Anwalt Witting argumentierte wiederum, dass das Gericht auch mit dem Prozess gegen die Mitangeklagten bis nach einer Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde warten hätte sollen, da es sich um spiegelbildliche Vorwürfe handle.