Vor Gericht

Markt Lappersdorf streitet mit Landratsamt Regensburg über ein Flachdach

Die Kommune findet, ein flaches Dach erfülle nicht die Vorausetzungen des "Einfügegebots" in einem Wohngebiet, in dem es sonst nur Satteldächer gibt.


In dieser Lappersdorfer Wohnstraße sieht das Landratsamt ein Haus mit Flachdach als sich "in die Umgebung einfügend" an, der Markt Lappersdorf aber nicht. Die Sache muss vor Gericht.

In dieser Lappersdorfer Wohnstraße sieht das Landratsamt ein Haus mit Flachdach als sich "in die Umgebung einfügend" an, der Markt Lappersdorf aber nicht. Die Sache muss vor Gericht.

Dass das Landratsamt eine Gemeinde wegen eines abgelehnten privaten Bauvorhabens überstimmt, ist an sich schon ungewöhnlich. Noch seltener kommt es vor, dass man deswegen klagt. Am Mittwoch treffen sich nun der Markt Lappersdorf und die Genehmigungsbehörde vor dem Verwaltungsgericht, weil die Kommune eben kein Flachdach in einem Wohngebiet haben will, wo es sonst nur Satteldächer gibt.

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1 Kommentare:


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Christian L.

am 29.05.2024 um 06:55

Das die Bauämter in den Landratsämtern gerne realitätsfern die realitätsnahen Entscheidungen der Gemeinden was private Bauvorhaben angeht ist leider oft so. Es geht hier zum größtenteils darum wer in der Beamten Hierarchie die grössten Eier hat, weniger um Bürgernähe. Zu Lasten der Bevölkerung leider.



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