Wegen geteiltem Post vor Gericht

Mann beteuert: Nix zu tun mit "Verspeisen von Kindern"


Bevor man etwas bei Facebook teilt, sollte man sich den Inhalt genau ansehen.

Bevor man etwas bei Facebook teilt, sollte man sich den Inhalt genau ansehen.

Großen Ärger eingebracht hat einem 70-Jährigen aus dem Landkreis Regen, dass er bei Facebook einen ausländerfeindlichen und, wie es Richterin Ingrid Götte formulierte, "sexuell abartigen" Beitrag unkommentiert geteilt hat. Wegen seiner mehrfachen Vorstrafen und einer offenen Bewährung hätte ihm seine Aktion im schlimmsten Fall sogar eine Gefängnisstrafe einbringen können.

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