Wegen Beleidigung angezeigt

Glossenschreiber freigesprochen


Freispruch für den Angeklagten. Es handelte sich bei dem Text in keinster Weise um eine Schmähschrift, so die Richterin, sondern um Satire.

Freispruch für den Angeklagten. Es handelte sich bei dem Text in keinster Weise um eine Schmähschrift, so die Richterin, sondern um Satire.

Was darf Satire? Wie weit darf sie gehen? Mit diesen Fragen beschäftigte sich am Montagmorgen das Amtsgericht Viechtach. Ein Arzt aus dem Kreis Regen hatte in einer monatlich erscheinenden Glosse eine Landratsamtsmitarbeiterin unter anderem als "Weibsperson" und "Tussi" bezeichnet. Daraufhin wurde er vom zuständigen Landratsamt in einem Nachbarlandkreis wegen Beleidigung angezeigt.

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