62-Jähriger muss drei Jahre in Haft

Altenpflegerin der Mutter vergewaltigt


Die Öffentlichkeit war bei den Plädoyers ausgeschlossen.

Die Öffentlichkeit war bei den Plädoyers ausgeschlossen.

Dr. Stefan Schneider schickt einen bisher völlig unbescholtenen Mann für drei Jahre ins Gefängnis. Denn, so der Vorsitzende des Deggendorfer Schöffengerichts, es solle nicht der Eindruck entstehen, dass man, wenn man keinen Eintrag in Berlin hat und geständig ist, mit einer Bewährungsstrafe davonkomme und somit eine Tat frei habe.

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