Drei Tote in Zwiesel

38-Jähriger aus dem Landkreis Regen wegen dreifachen Mordes vor Gericht

Die Bluttat mit drei Toten in Zwiesel erregte bundesweit Aufsehen. Im Oktober beginnt der Prozess gegen einen 38-jährigen Tatverdächtigen vor dem Landgericht Deggendorf.

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In diesem Haus in Zwiesel sind im Juni 2025 drei Tote gefunden worden. Vor dem Landgericht Deggendorf findet ab Oktober die Verhandlung gegen einen 38-Jährigen aus dem Landkreis Regen statt. 

In diesem Haus in Zwiesel sind im Juni 2025 drei Tote gefunden worden. Vor dem Landgericht Deggendorf findet ab Oktober die Verhandlung gegen einen 38-Jährigen aus dem Landkreis Regen statt. 

Wahl-O-Mat
Von Redaktion Viechtach

Vor dem Landgericht Deggendorf beginnt ab Donnerstag, 1. Oktober, das Verfahren gegen einen 38-jährigen Mann aus dem Landkreis Regen wegen des Vorwurfes des dreifachen Mordes. Die Staatsanwaltschaft Deggendorf, so heißt es in einer Pressemitteilung des Landgerichts, wirft dem Angeklagten vor, im Juni 2025 seine Nachbarin in seiner Wohnung erstickt zu haben, indem er sie am Hals gewürgt und ein Ladekabel zum Erdrosseln verwendet haben soll, um sich sexuell an ihr zu befriedigen.

Leichenteile im Kühlschrank gelagert

Zuvor soll der Angeklagte Betäubungsmittel eingenommen haben und zusammen mit der Getöteten Marihuana sowie verschreibungspflichtige Medikamente und Alkohol konsumiert haben. Den Leichnam der Getöteten soll der Angeklagte im weiteren Verlauf mit einem Küchenmesser zerteilt haben. Während er den Oberkörper der Getöteten im Kühlschrank gelagert haben soll, soll er die Beine in einer Sporttasche in einem nahegelegenen Waldstück entsorgt haben.

Im Juli 2025, zweieinhalb Wochen nach der ersten Tat, soll der Angeklagte eine weitere Nachbarin in seiner Wohnung getötet haben, um sich an ihr sexuell zu befriedigen. Er soll dieser zunächst eine Bierflasche auf den Kopf geschlagen haben und sodann mit einem Hammer mindestens 13-mal auf die Schädelpartie eingeschlagen haben. Schließlich soll er der Getöteten eine Frischhaltefolie um den Kopf gewickelt haben, um sie zu ersticken. Zuvor soll der Angeklagte wiederum Betäubungsmittel sowie verschreibungspflichte Medikamente konsumiert haben, auch die Getötete ist dem Betäubungsmittelmilieu zuzuordnen. Als der Lebensgefährte der Getöteten nach dieser suchte, soll der Angeklagte auch diesen getötet haben, damit die vorhergehenden Taten unentdeckt bleiben. Der Angeklagte soll sich mit dem bereits zuvor verwendeten Hammer in die Wohnung des Lebensgefährten der Getöteten begeben haben und diesen mehrfach mit dem Hammer auf den Hinterkopf geschlagen haben. Zudem soll er diesem mehrere Schnittverletzungen zugefügt und ihn mit einem Ladekabel am Hals gewürgt haben.

Angeklagter stellte sich selbst

Der Angeklagte fuhr einige Tage später mit dem Zug nach Österreich, wo er sich der österreichischen Polizei stellte. Der Angeklagte befindet sich seither in Auslieferungshaft bzw. seit Überstellung aus Österreich in Untersuchungshaft.

Die Anklage der Staatsanwaltschaft Deggendorf wurde mit Beschluss vom 16. August zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren vor dem Landgericht Deggendorf - Erste Strafkammer als Schwurgericht - eröffnet. Es wurden zehn Verhandlungstage anberaumt. Es sollen insgesamt 34 Zeugen vernommen sowie fünf Sachverständige gehört werden. Eltern und Geschwister der Verstorbenen haben sich dem Verfahren als Nebenkläger angeschlossen.

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