Angeklagter bricht Schweigen

Im Drogenprozess gegen 41-jährigen Regensburger meldet Gutachter Zweifel an

Angeklagter behauptet, die Drogen für den eigenen Konsum besessen zu haben. Die Strafanträge reichen von drei bis über zehn Jahre. Das Urteil folgt noch diese Woche.

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Der Angeklagte findet die von der Staatsanwaltschaft geforderte Haftstrafe „schon sehr extrem hoch“.

Der Angeklagte findet die von der Staatsanwaltschaft geforderte Haftstrafe „schon sehr extrem hoch“.

Im Verfahren wegen bewaffneten Handeltreibens mit Drogen bricht der 41-jährige Angeklagte sein Schweigen: Er habe Kokain, Heroin und andere Substanzen nur gehortet, aus Angst, sonst nicht genug für seinen eigenen Konsum

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