Von Abschlägen und Anrechnungen

Witwenrente: Wenn zum Verlust des Lebenspartners die Existenzfrage kommt


Ein Ordner mit der Aufschrift "Rente" steht zwischen anderen Aktenordnern. Für manche Witwe, manchen Witwer gibt es bei Antragstellung ein böses Erwachen. Sie hatten ihre Situation anders eingeschätzt.

Ein Ordner mit der Aufschrift "Rente" steht zwischen anderen Aktenordnern. Für manche Witwe, manchen Witwer gibt es bei Antragstellung ein böses Erwachen. Sie hatten ihre Situation anders eingeschätzt.

Wer verwitwet ist, bekommt 60 Prozent des Rentenanspruchs des verstorbenen Lebenspartners. Das glauben gar nicht so wenige. Es ist eine Mär, die sich hartnäckig gehalten hat. Denn wer beschäftigt sich schon gerne mit einem solchen Thema? Das schiebt man weit weg. Dass alles viel komplizierter ist und die 60 Prozent allenfalls Schnee von vorgestern, trifft wie ein Keulenschlag, sobald man betroffen ist. Dann kommt zum menschlichen Verlust bei nicht wenigen noch die finanzielle Existenzfrage dazu. Bei Frauen wesentlich öfter als bei Männern, die übrigens erst seit 1986 überhaupt Anspruch auf Witwerrente haben.

Jetzt weiterlesen mit

  • alle Artikel auf idowa.de in voller Länge und deutlich weniger Werbung
  • als Abonnent unterstützen Sie Journalismus in Ihrer Region
  • einen Monat für 0,99 Euro testen, danach 9,90 Euro im Monat