Straubing muss nachbessern
VGH-Urteil: Bebauungsplan Kläranlage ungültig
16. August 2022, 15:40 Uhr aktualisiert am 16. August 2022, 15:40 Uhr

Anna Rieser
Die Engstelle an der Imhoffstraße erweist sich auch als Nadelöhr bei juristischen Auseinandersetzungen rund um die geplante Monoverbrennungsanlage.
Von
Anna Rieser
Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) München hat den Bebauungsplan "Sondergebiet Kläranlage" für ungültig erklärt. Insbesondere dem zugrundeliegenden Verkehrsgutachten werden Mängel attestiert. Geklagt hatte ein Anwohner der Imhoffstraße, die zum Klärwerk führt.
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