Landgericht Regensburg

Exhibitionist aus Straubing pocht auf "Recht auf Selbstzerstörung"

Weil der 48-jährige Exhibitionist im Drogenwahn weiter schwere Straftaten begehen würde, muss er in die geschlossene Anstalt.


In wirren, selbstverfassten letzten Worten rechtfertigte der Verurteilte seine Straftaten als "vom Recht auf Kunstfreiheit geschützt" und dass er weiter "für mein Recht auf Selbstzerstörung" kämpfen wolle.

In wirren, selbstverfassten letzten Worten rechtfertigte der Verurteilte seine Straftaten als "vom Recht auf Kunstfreiheit geschützt" und dass er weiter "für mein Recht auf Selbstzerstörung" kämpfen wolle.

Mit seinen eigenen Worten lieferte der 48-jährige, drogensüchtige Exhibitionist aus Straubing die Begründung, weshalb er bis auf Weiteres in einer psychiatrischen Klinik untergebracht werden soll: "Sie sagen selbst, sie pochen auf Ihr Recht auf Selbstzerstörung und wollen es verteidigen. Exhibitionismus, Waffenbesitz und Körperverletzung sind also auch in Zukunft von Ihnen zu erwarten", fasste Richter Alexander Guth zusammen.

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