Landgericht Regensburg
Exhibitionist aus Straubing pocht auf "Recht auf Selbstzerstörung"
14. Mai 2024, 18:33 Uhr
![In wirren, selbstverfassten letzten Worten rechtfertigte der Verurteilte seine Straftaten als "vom Recht auf Kunstfreiheit geschützt" und dass er weiter "für mein Recht auf Selbstzerstörung" kämpfen wolle.](https://www.idowa.de/imgs/04/3/7/4/6/4/1/3/tok_8bf845667591a3a60ea68e44508301aa/w800_h450_x800_y450_7a7ef9d0-52fb-4161-8a00-e0950928ddb0_1-b96030d3b6064b2f.jpg)
Franz Nopper
In wirren, selbstverfassten letzten Worten rechtfertigte der Verurteilte seine Straftaten als "vom Recht auf Kunstfreiheit geschützt" und dass er weiter "für mein Recht auf Selbstzerstörung" kämpfen wolle.
Mit seinen eigenen Worten lieferte der 48-jährige, drogensüchtige Exhibitionist aus Straubing die Begründung, weshalb er bis auf Weiteres in einer psychiatrischen Klinik untergebracht werden soll: "Sie sagen selbst, sie pochen auf Ihr Recht auf Selbstzerstörung und wollen es verteidigen. Exhibitionismus, Waffenbesitz und Körperverletzung sind also auch in Zukunft von Ihnen zu erwarten", fasste Richter Alexander Guth zusammen.
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