Nach Streit in Passau

Mann (30) von Güterzug erfasst und tödlich verletzt


Laut Polizei ist nicht von einem Suizid oder Fremdeinwirkung auszugehen. (Symbolbild)

Laut Polizei ist nicht von einem Suizid oder Fremdeinwirkung auszugehen. (Symbolbild)

Von Redaktion idowa

Am späten Freitagabend ist ein 30-Jähriger in Passau von einem Güterzug erfasst und tödlich verletzt worden. Vorausgegangen war offenbar ein handgreiflicher Streit mit zwei weiteren Personen.

Ersten Ermittlungen der Passauer Polizei zufolge war es am Freitagabend gegen 23 Uhr zunächst in einem Mehrfamilienhaus in der nähe des Hauptbahnhofs zu einem Streit zwischen mehreren Beteiligten gekommen: Ein 30-Jähriger erschien in Begleitung einer 23-Jährigen in einer Wohnung und die beiden wurden hereingelassen, gingen dann aber laut Polizei sofort mit einem spitzen Gegenstand und einem Nudelholz auf einen 20-Jährigen los und verletzten ihn. Ein 21-Jähriger eilte dem Opfer zur Hilfe, wurde jedoch ebenfalls mit dem spitzen Gegenstand verletzt.

Die beiden Angreifer sollen dann zu Fuß in unbekannte Richtung geflüchtet sein. Die Passauer Polizei wurde alarmiert und fahndete in der Umgebung nach den Tatverdächtigen - erfolglos. Einstweilen kamen die beiden Verletzten in ein Krankenhaus und es wurden Ermittlungen zu dem handgreiflichen Streit aufgenommen. Hier hätte der turbulente Abend für alle Beteiligten enden können, doch es kam anders.

Gegen 23.50 Uhr ereignete sich auf den Bahngleisen entlang der Donau kurz vor Schalding ein tödlicher Bahnunfall: Ein Güterzug aus Passau erfasste einen Mann in unmittelbarer Nähe der Gleise und fügte ihm tödliche Verletzungen zu. Im Rahmen der Ermittlungen zum zuvor geschehenen Streit zeigte sich dann, dass der Tote der 30-jährige Tatverdächtige war. Nach ersten Ermittlungen handelt es sich tatsächlich um einen Unfall, Hinweise auf suizidale Absichten des 30-Jährigen oder Fremdeinwirkung ergaben sich nicht.

Die beiden Verletzten konnten das Krankenhaus in den frühen Morgenstunden wieder verlassen. Die 23-jährige Tatverdächtige konnte letztlich ausfindig gemacht werden und muss sich nun wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten.