Mut zum Richten haben

Moosburger zeigen Interesse am Schöffendienst


Alfred Kuhn warb anschaulich und interessant für das Schöffenamt.

Alfred Kuhn warb anschaulich und interessant für das Schöffenamt.

Von Redaktion Moosburg

"An der Rechtspflege sollen Männer und Frauen aus dem Volke mitwirken." So steht es im Artikel 88 der Bayerischen Verfassung. Die Mitwirkung erfolgt über den Schöffendienst. Dieses Jahr ist Schöffenwahl für die Amtsperiode 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2028. Über die Rechte und Pflichten eines Schöffen, über Voraussetzungen - gesetzliche und persönlich-charakterliche - informierte am Montagabend eine Veranstaltung des Bayerischen Schöffenverbands und der VHS Moosburg.

Jetzt weiterlesen mit

  • alle Artikel auf idowa.de in voller Länge und deutlich weniger Werbung
  • als Abonnent unterstützen Sie Journalismus in Ihrer Region
  • einen Monat für 0,99 Euro testen, danach 9,90 Euro im Monat