Wegfall der 2G-Regel

Erleichterung für Modehandel, aber es fehlt noch an Sicherheit


Martin Neu und die Mitarbeiter von Mode Neu freuen sich über jeden Kunden in den Läden.

Martin Neu und die Mitarbeiter von Mode Neu freuen sich über jeden Kunden in den Läden.

Am Mittwoch hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) rechtskräftig entschieden, dass Bekleidungsgeschäfte genauso zur Deckung des täglichen Bedarfs gehören wie Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte und Gartenmärkte. Die 2G-Regelung entfällt somit. Das bedeutet, dass auch die Moosburger Modehäuser Heilingbrunner und Mode Neu ihre Kunden nicht mehr bezüglich ihres Impf- oder Genesenenstatus kontrollieren müssen.

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