Inzidenzwert im Landkreis Freising bei 6,1

Zusätzliche Impfdosen werden verteilt


Im Landkreis Freising haben über 42.000 Menschen ihre Erstimpfung erhalten.

Im Landkreis Freising haben über 42.000 Menschen ihre Erstimpfung erhalten.

Von Redaktion Hallertau

Die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis Freising lag am Donnerstag laut Angaben des Robert Koch-Instituts (RKI) bei 6,1 und ist damit im Vergleich zum Vortag (7,8) weiter gesunken. Gleichbleibend 8.096 Menschen sind seit dem Beginn der Pandemie im Landkreis positiv auf das Coronavirus getestet worden. Die Zahl der Corona-Toten im Landkreis liegt unverändert bei 130. Im Klinikum Freising wird derzeit ein Coronafall behandelt.

33 Landkreisbürger - und damit eine Person weniger als am Vortag - befinden sich den Angaben des Landratsamtes zufolge in Quarantäne, unter anderem in den Gemeinden Au (4), Attenkirchen (3) und in Nandlstadt (2). Keine Corona-Fälle meldet weiterhin die Gemeinde Rudelzhausen.

Zusätzlicher Impfstoff

Die Zahlen aus dem Impfzentrum Freising vom Donnerstag: 42.160 Frauen und Männer haben ihre erste Impfungen erhalten, die Zahl der Zweitimpfungen liegt bei 29.970. In den Arztpraxen wurden 28.678 Menschen erstgeimpft und 13.186 bereits das zweite Mal.

Zusätzlichen Impfstoff stellt nun der Freistaat zur Verfügung. Die Sonderkontingente werden verteilt auf 28 Stadt- und Landkreise. Rund 2.400 Impfdosen, davon zunächst 800 für Erstimpfungen mit dem Impfstoff von Moderna und bei Annahme des Angebots 800 für Erst- und Zweitimpfungen mit dem Impfstoff von Astrazeneca, gibt es für den Landkreis Freising. Die weiteren 800 Impfdosen für Zweitimpfungen Moderna folgen sechs Wochen später.

Insgesamt stehen den 28 Städten und Landkreisen rund 100.000 Impfdosen Moderna zur Verfügung, je die Hälfte für Erst- und Zweitimpfungen. Die Dosen für die Erstimpfungen werden in drei Tranchen in den Kalenderwochen 24, 25 und 26 in den Impfzentren ankommen. Dazu kommen noch Sonderlieferungen von Astrazeneca in Höhe von rund 40.000 Dosen.

Die zusätzlichen Impfdosen werden den Impfzentren angeboten, deren Impfquoten von Seiten der Arztpraxen um mehr als ein Prozent unter dem bayerischen Durchschnitt liegen. Die Menge ist abhängig vom Grad der Abweichung. Dieses Verfahren hat das Gesundheitsministerium in Abstimmung mit dem Landkreis- und dem Städtetag zum Ausgleich der regionalen Unterschiede erarbeitet.