Bauausschuss zeigt sich gnädig

Wohnung in Au/Hallertau nachträglich abgesegnet


Einer bereits bestehenden Wohnung im Dachgeschoß des Wohn- und Geschäftshauses in der Oberen Hauptstraße 42a gab der Bauausschuss jetzt nachträglich seinen Segen.

Einer bereits bestehenden Wohnung im Dachgeschoß des Wohn- und Geschäftshauses in der Oberen Hauptstraße 42a gab der Bauausschuss jetzt nachträglich seinen Segen.

Intensiv diskutiert hat der Bauausschuss des Marktrats in Au in der Hallertau in seiner jüngsten Sitzung einen Antrag zum Ausbau des Dachgeschoßes in der Oberen Hauptstraße 42a zu einer Wohnung. Der Grund: Die besagte Wohnung gibt es wohl schon seit zehn Jahren und sollte nun nachträglich genehmigt werden. Das Problem: Der zusätzlich zur bisher offiziell genehmigten Nutzung als Büro benötigte Stellplatz ist nicht vorhanden.

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