Nach Jahren enormer Steigerungen

Kosten der Jugendhilfe stabilisieren sich


Das Kreisjugendamt ist unter anderem zuständig für die Heimunterbringung von Kindern und Jugendlichen.

Das Kreisjugendamt ist unter anderem zuständig für die Heimunterbringung von Kindern und Jugendlichen.

Kinder und Jugendliche brauchen manchmal Hilfe. Dafür ist das am Landratsamt angesiedelte Jugendamt zuständig. Natürlich geht das nicht ohne die notwendigen finanziellen Mittel. Und die werden über den Haushalt des Landkreises zur Verfügung gestellt. Den entsprechenden Teilplan für die Jugendhilfe empfahl der zuständige Fachausschuss jetzt dem Kelheimer Kreistag zur Beschlussfassung im Rahmen der Haushaltsberatungen, die auf Mitte Dezember terminiert sind.

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