Kinderpornografie

Durchsuchungsaktion im Landkreis Kelheim


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Acht Männer aus dem Landkreis Kelheim stehen im Verdacht, kinder- oder jugendpornografische Inhalte gesucht oder verschickt zu haben.

Von Redaktion idowa

Beamte der Kriminalpolizeiinspektion Landshut haben am Donnerstag im Landkreis Kelheim mehrere Wohnungen aufgrund des Verdachts des Besitzes von kinder- und jugendpornografischen Inhalten durchsucht. Wie das Polizeipräsidium Niederbayern mitteilt, vollzogen die Polizisten damit mehrere von den Staatsanwaltschaft Regensburg, der Staatsanwaltschaft Ingolstadt und der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg beantragte Dursuchungsbeschlüsse.

Acht Männer im Alter von 15 bis 57 Jahren stehen im Verdacht, mutmaßlich über Chatgruppen beziehungsweise einschlägige Messenger-Dienste, Bilder mit kinder- oder jugendpornografischem Inhalt gesucht oder verschickt zu haben. Die Tatverdächtigen stehen laut Polizeipräsidium in keinem Zusammenhang zueinander, die Fälle werden unabhängig voneinander bearbeitet. Die Beamten konnten bei den Durchsuchungen unter anderem 10 Mobiltelefone, 4 Tablets und 4 Laptops sicherstellen.

Anonymität im Internet schützt nicht vor Strafverfolgungsmaßnahmen

Wie es der Pressemitteilung weiter heißt, solle durch die Aktion möglichen Tätern erneut verdeutlicht werden, dass auch die vermeintliche Anonymität des Internets nicht davor schütze, zur Verantwortung gezogen zu werden. Der Ursprung vieler Ermittlungsansätze im Zusammenhang mit Kinder- und Jugendpornografie liege in den USA. Die Internetprovider sind verpflichtet, strafbare Inhalte zu dokumentieren und zu melden. So erreichen derartige Meldungen beispielsweise über die Organisation NCMEC (National Center for Missing & Exploited Children) auch Dienststellen der Kriminalpolizei in Niederbayern, woraus sich anschließende Ermittlungsverfahren und gegebenenfalls Durchsuchungen ergeben.

Erhebliche Konsequenzen schon allein beim Besitz solcher Dateien

Sobald auf dem Handy verbotene Inhalte gespeichert sind, wird es – unabhängig von der Strafmündigkeit des Eigentümers – eingezogen. Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft betonen, dass der Besitz und das Verbreiten von kinder- und jugendpornografischen Schriften ein Verbrechenstatbestand und nicht zu verharmlosen sei. Mit einem Klick befinde man sich schnell in einer zwielichtigen Chatgruppe, über welche regelmäßig auch strafbare Inhalte ausgetauscht würden.