Kindsvater hat Säugling schwerst malträtiert
Drei Jahre Gefängnis
2. August 2020, 9:34 Uhr aktualisiert am 2. August 2020, 17:57 Uhr
Es war ein Prozess, bei dem sowohl der 37-jährige Angeklagte als auch seine zwei Jahre jüngere Ex-Lebensgefährtin zeitweise ihre Tränen nicht zurückhalten konnten. Am dritten Verhandlungstag verkündete die 5. Strafkammer des Landgerichts Regensburg unter Vorsitz von Richter Georg Kimmerl das Urteil: Drei Jahre Freiheitsstrafe für einen Kindsvater wegen gefährlicher Körperverletzung. Damit entsprachen die Richter dem Antrag der Staatsanwältin. Der Verteidiger plädiete auf eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten.
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