Bereich um Entenweiher abgesperrt

Vogelgrippe im Landshuter Hofgarten festgestellt


Wasservögel wie Enten zeigen oft kaum Symptome, können die Erkrankung aber weiterverbreiten.

Wasservögel wie Enten zeigen oft kaum Symptome, können die Erkrankung aber weiterverbreiten.

Von Redaktion Landshut Stadt

Im Hofgarten ist am Mittwoch im Gehege des Ziergeflügels der Ausbruch der Geflügelpest amtlich festgestellt worden. Die Tiere wurden vorsorglich alle in einen geschlossenen Stall untergebracht und es wird untersucht, ob sie infiziert sind. Die Bereiche um die Entenweiher sind deshalb bis auf Weiteres abgesperrt.

Die umgangssprachlich "Geflügelpest" oder "Vogelgrippe" genannte Krankheit Hochpathogene Aviäre Influenza (HPAI) ist eine häufig tödlich verlaufende Viruserkrankung von Vögeln. Wasservögel können auch nur geringfügige oder keine Symptome zeigen, spielen aber bei der Verbreitung der anzeigepflichtigen Tierseuche eine wichtige Rolle. Gerade Nutzgeflügel wie Hühner und Puten sind besonders anfällig, sich zu infizieren.

Bei einer hohen Viruslast, wie sie in betroffenen Geflügelhaltungen zu erwarten ist, können sich auch Menschen mit diesem Virus anstecken - auch wenn das äußerst unwahrscheinlich ist: In Deutschland ist noch kein derartiger Fall bekannt geworden. Selbes gilt für andere Haustiere wie Hunde oder Katzen.

Das Veterinäramt empfiehlt den Geflügelhaltern in Stadt und Landkreis Landshut deshalb dringend, ihre Bestände zu schützen. So sollten verschiedene Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen konsequent umgesetzt sowie die Bestimmungen der Geflügelpest-Schutzverordnung beachtet werden.

Veterinäramt gibt Hinweise für Geflügelhalter

• Schützen Sie ihr Geflügel vor Kontakt mit Wildvögeln: Halten Sie Ihr Geflügel so, dass Wildvögel keinen Zugang haben. Stallen Sie Ihr Geflügel auf, insbesondere dann, wenn Sie sich in einem Risikogebiet befinden, also in der Nähe von Rastplätzen von Zugvögeln oder wenn in der Nähe infizierte Wildvögel gefunden worden sind.

• Trennen Sie strikt zwischen Straßen- und Stallkleidung: Betreten Sie den Auslauf/ Stall nur in betriebseigener Schutzkleidung und mit stallspezifischem Schuhwerk. Lassen Sie die Schuhe, die Sie im Stall tragen, im Stall. Betreten Sie den Stall nicht mit Schuhen, die Sie draußen getragen haben.

• Bewahren Sie Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, die mit Geflügel in Berührung kommen können, für Wildvögel unzugänglich auf.

• Sichern Sie die Ein- und Ausgänge zu den Ställen oder die sonstigen Standorte des Geflügels gegen unbefugten Zutritt oder unbefugtes Befahren.

Auch Geflügelhalter werden gebeten, unverzüglich ihren Bestand von einem Tierarzt untersuchen zu lassen. Ziel dieser Maßnahmen ist, direkte sowie indirekte Kontaktmöglichkeiten zwischen Geflügel, wilden Wasservögeln sowie anderen Wildvögeln und natürlichen Gewässern zu gut es geht zu reduzieren. Auffälliges Verhalten und mehrere tote Wildvögel an einer Stelle, vor allem bei Wassergeflügel, sollten umgehend dem Veterinäramt Landshut gemeldet werden.

Verendete Wildvögel sollten in keinem Fall angefasst werden. Das Füttern von im Wasser lebenden Wildgeflügel (Gänse, Enten, Schwäne und so weiter) ist ebenfalls untersagt.

Zusätzlich gilt ab diesem Samstag, 19. März, bis auf weiteres eine Allgemeinverfügung, die derzeit aber nur Auswirkungen auf den internationalen Handel von Geflügel und Geflügelerzeugnissen hat. Das vollständige Dokument wird in Kürze im Amtsblatt des Landkreises Landshut sowie auf der Homepage www.landkreis-landshut.de veröffentlicht. Selbiges gilt für die Stadt Landshut unter www.landshut.de.