Gericht
Tritte gegen den Kopf töteten Arbeiter
20. November 2018, 18:07 Uhr aktualisiert am 20. November 2018, 18:07 Uhr
Das Unternehmen weist jede Verantwortung von sich. Doch der Gedanke an ein osteuropäisches Rollkommando tut sich unweigerlich auf bei dem Fall, mit dem sich die als Schwurgericht tagende erste Strafkammer des Landgerichts seit Dienstag auseinandersetzen muss. Fünf Mitarbeiter einer Zeitarbeitsfirma, die Pakete ausliefert, fallen in der Nacht auf den 13. November 2017 auf dem Parkplatz des Erdinger Kinos über zwei Männer her und verletzen sie derart, dass einer nach Tritten gegen den Kopf ins Koma fällt und einen Monat später stirbt. Die Opfer waren Arbeitskollegen, die auf einem, aus ihrer Sicht ausstehenden Lohn beharrt hatten. Von drei Haupttätern schwiegen zwei zu Prozessbeginn; der dritte räumte ein, stark alkoholisiert zugeschlagen zu haben.
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