Landshuter Professorin:

"Schwangerschaftsabbruch gehört raus aus dem Strafrecht"


Ungewollt schwanger: Wer sich für einen Schwangerschaftsabbruch entscheidet, bewegt sich auf dem Boden des Strafrechts.

Ungewollt schwanger: Wer sich für einen Schwangerschaftsabbruch entscheidet, bewegt sich auf dem Boden des Strafrechts.

Ein positiver Schwangerschaftstest kann für größte Freude aber auch für tiefste Verzweiflung sorgen. Knapp 100.000 Frauen entschieden sich 2020 in Deutschland dazu, ihre Schwangerschaft abzubrechen. Eigentlich ist der Abbruch verboten, jedoch unter bestimmten Voraussetzungen straffrei. Das ist im Paragrafen 218 des Strafgesetzbuchs geregelt. Doch Schwangerschaftsabbruch gehört endlich raus aus dem Strafrecht, sagen Prof. Dr. Barbara Thiessen von der Hochschule Landshut und Thoralf Fricke, Geschäftsführer und Leiter der Beratungsstellen Pro Familia Niederbayern.

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