Überraschendes Urteil
Leihwagen in Belgrad abgestellt: Landshuter Gericht sieht keine Unterschlagung

Christin Klose/dpa
Statt bis 12. Juli war der Angeklagte bis 23. November mit dem angemieteten Nissan unterwegs - am Schluss stand das Auto in Serbien.
Und wenn es am Flughafen von Belgrad ist: Wurde ein Auto lediglich irgendwo abgestellt, ist das noch lange keine Unterschlagung. Darin waren sich Richter Michael Pichlmeier und Verteidigerin Magdalena Weindl einig.
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