Überraschendes Urteil

Leihwagen in Belgrad abgestellt: Landshuter Gericht sieht keine Unterschlagung

Und wenn es am Flughafen von Belgrad ist: Wurde ein Auto lediglich irgendwo abgestellt, ist das noch lange keine Unterschlagung. Darin waren sich Richter und Verteidigerin einig. Folglich kam es zum Freispruch.

Statt bis 12. Juli war der Angeklagte bis 23. November mit dem angemieteten Nissan unterwegs - am Schluss stand das Auto in Serbien.

Statt bis 12. Juli war der Angeklagte bis 23. November mit dem angemieteten Nissan unterwegs - am Schluss stand das Auto in Serbien.

Und wenn es am Flughafen von Belgrad ist: Wurde ein Auto lediglich irgendwo abgestellt, ist das noch lange keine Unterschlagung. Darin waren sich Richter Michael Pichlmeier und Verteidigerin Magdalena Weindl einig.

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