Tödliche Messerstiche im Drogenmilieu

Ist der Nachbar zu Unrecht angeklagt?


Der Nachbar des verstorbenen 36-Jährigen muss sich wegen Totschlags vor der ersten Strafkammer des Landgerichts verantworten.

Der Nachbar des verstorbenen 36-Jährigen muss sich wegen Totschlags vor der ersten Strafkammer des Landgerichts verantworten.

Von Redaktion Landshut Stadt

"Manchmal ist die Wahrheit nicht so einfach, wie sie scheint", erklärte Vorsitzender Richter Markus Kring am Donnerstag einer Zeugin. Die Frau, deren bester Freund vergangenen Juni an einer Stichverletzung verstorben war, hatte fassungslos auf die Mitteilung reagiert, dass nicht zwingend der Angeklagte den Tod des 36-jährigen Dingolfingers verursacht haben muss. Tatsächlich gibt es Hinweise, die auch auf eine Täterschaft der Lebensgefährtin schließen lassen. Auf die Frage Krings, ob die Kripo auch "einer anderen Täterhypothese" nachgegangen sei, antwortete eine Beamtin, die Freundin habe in ihren Augen einzig den Sterbevorgang des 36-Jährigen glaubhaft geschildert. "Sie könnte es auch gewesen sein."

Jetzt weiterlesen mit

  • alle Artikel auf idowa.de in voller Länge und deutlich weniger Werbung
  • als Abonnent unterstützen Sie Journalismus in Ihrer Region
  • einen Monat für 0,99 Euro testen, danach 9,90 Euro im Monat