Landgericht Landshut

Hammerattacke auf Freundin war versuchter Mord


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Urteil der ersten Strafkammer am Landgericht Landshut: Die Hammerattacke eines 32-Jährigen war versuchter Mord und zieht achteinhalb Jahre Haft nach sich. 

Widerspruch hat sie in ihrer Beziehung nicht gekannt. Und so war eine 44-jährige Landshuterin aus Sicht der ersten Strafkammer des Landgerichts arglos, als ihr Freund ihr am Abend des 6. Novembers 2022 auf der Grieserwiese mehrmals mit einem Hammer auf den Hinterkopf schlug. Da dies in der Enge eines Kleinwagens geschah, war die 44-Jährige auch nicht in der Lage, sich zu wehren. Das Mordmerkmal der Heimtücke war für die Kammer somit erfüllt: Der 32-Jährige wurde am Mittwoch wie angeklagt wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren und sechs Monaten verurteilt.

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