Landgericht Landshut

Hammer-Prozess: Sanitäter sagt aus


Mit einem Hammer soll der Angeklagte der Geschädigten schwerste Verletzungen zugefügt haben.

Mit einem Hammer soll der Angeklagte der Geschädigten schwerste Verletzungen zugefügt haben.

Die Krankenschwestern waren für sie das "Monster" - bis in den Schockraum des Klinikums fühlte sich eine 44-jährige Landshuterin von ihrem Freund bedroht, nachdem ihr von diesem auf der Grieserwiese der Kopf eingeschlagen worden war: Bei den Schilderungen, die am zweiten Verhandlungstag im Prozess gegen den 32-jährigen Landshuter vor dem Landgericht zu hören waren, mussten selbst Hartgesottene schlucken. Der wegen versuchten Mordes angeklagte Mann hatte zu Prozessbeginn eingeräumt, mehrfach mit dem Hammer zugeschlagen zu haben, nachdem seine Freundin im Rahmen eines Streites in ihrem Fahrzeug sein Leben als kaputt bezeichnet hat. Eine Tötungsabsicht wurde von Verteidiger Adam Ahmed aber in Abrede gestellt. Wie am Freitag auf dem Mitschnitt ihrer polizeilichen Vernehmung zu hören war, sieht die 44-Jährige dies anders: "Er wollte mich tot sehen, weil er sonst nichts im Leben zu melden hatte."

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