Landshut

Gericht stellt Maskenpflicht in Landshuter Innenstadt infrage


Seit 24. Oktober gilt in der gesamten Innenstadt Landshuts eine Maskenpflicht. Jetzt muss die Verwaltung wohl nachbessern.

Seit 24. Oktober gilt in der gesamten Innenstadt Landshuts eine Maskenpflicht. Jetzt muss die Verwaltung wohl nachbessern.

Die seit 24. Oktober geltende Maskenpflicht in der Landshuter Innenstadt gerät ins Wanken. Das Verwaltungsgericht Regensburg hat am Montag entschieden, dass der von der Stadt festgelegte Bereich, in dem eine Maske zum Infektionsschutz zu tragen ist, unverhältnismäßig ist. Alexander Münch (42), der in der Altstadt wohnt, hatte einen entsprechenden Eilantrag gestellt.

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