Gerichtsverfahren wegen Hehlerei

Ein Fahrrad. So schön!

37-Jähriger handelt sich mit vermeintlich gutem Geschäft die 19. Vorstrafe ein


Armin W. hatte ein geklautes Fahrrad gekauft.

Armin W. hatte ein geklautes Fahrrad gekauft.

Von Redaktion Landshut Stadt

Den Deal seines Lebens hatte Armin W. gewittert, als ihn drei Syrer in der Flutmulde angesprochen hatten, ob er nicht ein Fahrrad gebrauchen könne. "So schön" sei es gewesen. Zum Einkaufen habe er es gut gebrauchen können. Und für nur 50 Euro: "Da hab ich's halt gekauft", so der 37-jährige Landshuter vor dem Amtsgericht. Richter Michael Pichlmeier konnte derlei triftige Gründe allerdings nicht gelten lassen: Weil er es "zwar nicht positiv gewusst, aber billigend in Kauf genommen hat", dass das Fahrrad aus einem Diebstahl stammt, verurteilte Pichlmeier W. wegen Hehlerei zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten. Eine andere Ahndung ließen die 18 Vorstrafen des gelernten Glasers und derzeit Arbeitssuchenden nicht mehr zu. Nachdem aber auch der Staatsanwalt in seinem Plädoyer - das mit dem Antrag auf eine Freiheitsstrafe von fünf Monaten endete - konstatiert hatte, dass W. seit 2014 straffrei lebt und bemüht ist, sein Leben in den Griff zu bekommen, setzte Pichlmeier die Freiheitsstrafe zur Bewährung aus.

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