Verkaufsabsicht nicht belegbar:

Ein bisschen Speed zum Abschied

Moosburger (23) kommt mit Bewährungsstrafe davon


Moosburger (23) muss sich vor dem Amtsgericht verantworten und kommt mit Bewährungsstrafe davon.

Moosburger (23) muss sich vor dem Amtsgericht verantworten und kommt mit Bewährungsstrafe davon.

Von Redaktion Landshut Stadt

Die Höllenfahrt zwischen Lust und Frust. Der Kampf gegen die Sucht Hand in Hand mit der Jagd nach dem ultimativen Highsein. Moritz M.* wollte das alles schon lange nicht mehr. Im Mai 2019 fühlte sich der 23-jährige Moosburger bereit für einen Neuanfang. Doch vor dem Start in ein drogenfreies Leben, wollte M. noch ein letztes Mal mit Freunden Drogen konsumieren - ein gebührender Abschied, wie dem Paketsortierer schien. M. wollte also Drogen für den Abend besorgen und wandte sich an den Landshuter Fritz F., den er von der Berufsschule kannte. Doch die Übergabe am 31. Mai in einem Waldstück bei Buch am Erlbach ging gründlich schief: Moritz M. musste sich wegen illegalen Erwerbs und Verkaufs von Betäubungsmitteln vor dem Amtsgericht verantworten.

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