Bundesverfassungsgericht erlaubt assistierten Freitod

"Das Wissen: Ich könnte, wenn ich wollte"

Der Vorsitzende des Hospizvereins und der Leiter der Palliativmedizin am Klinikum im Interview


Kunibert Herzing (links) und Dr. Wolfgang Häring haben in ihrer Arbeit in der Palliativmedizin und dem Hospizverein täglich mit dem Tod zu tun.

Kunibert Herzing (links) und Dr. Wolfgang Häring haben in ihrer Arbeit in der Palliativmedizin und dem Hospizverein täglich mit dem Tod zu tun.

Es ist ein Urteil, das die Meinungen in der Gesellschaft spaltet: Das Bundesverfassungsgericht hat am Mittwoch beschlossen, dass das Verbot organisierter Sterbehilfe verfassungswidrig ist. Damit hat jeder ein Recht auf "selbstbestimmtes Sterben" - auch mit der Hilfe von Dritten. Ärzte sollen jetzt also nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden, wenn sie ihren Patienten ein lebensbeendendes Medikament verschreiben, ihnen faktisch beim Suizid assistieren. Im LZ-Interview sprechen Dr. Wolfgang Häring, Leiter der Palliativmedizin am Klinikum und Kunibert Herzing, Vorsitzender des Hospizvereins über gefühlte Verpflichtungen, gesamtgesellschaftliche Aufgaben und die Rolle der Politik.

Jetzt weiterlesen mit

  • alle Artikel auf idowa.de in voller Länge und deutlich weniger Werbung
  • als Abonnent unterstützen Sie Journalismus in Ihrer Region
  • einen Monat für 0,99 Euro testen, danach 9,90 Euro im Monat