Bundesverfassungsgericht erlaubt assistierten Freitod
"Das Wissen: Ich könnte, wenn ich wollte"
28. Februar 2020, 16:16 Uhr aktualisiert am 28. Februar 2020, 16:16 Uhr
Es ist ein Urteil, das die Meinungen in der Gesellschaft spaltet: Das Bundesverfassungsgericht hat am Mittwoch beschlossen, dass das Verbot organisierter Sterbehilfe verfassungswidrig ist. Damit hat jeder ein Recht auf "selbstbestimmtes Sterben" - auch mit der Hilfe von Dritten. Ärzte sollen jetzt also nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden, wenn sie ihren Patienten ein lebensbeendendes Medikament verschreiben, ihnen faktisch beim Suizid assistieren. Im LZ-Interview sprechen Dr. Wolfgang Häring, Leiter der Palliativmedizin am Klinikum und Kunibert Herzing, Vorsitzender des Hospizvereins über gefühlte Verpflichtungen, gesamtgesellschaftliche Aufgaben und die Rolle der Politik.
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