Drohung in Knastjargon: weitere sechs Monate Haft für Insassen

"Das ist der Knast, Mann"


Rasierklinge

Rasierklinge (Symbolbild)

Von Redaktion Landshut Stadt

Ob russische Hochsprache oder Knastjargon - Boriss B.* hat einem Mithäftling mit dem Tod gedroht und das ist strafbar, so das Fazit von Amtsrichter Michael Pichlmeier. Vorausgegangen war eine umfangreiche Beweisaufnahme in einem Verfahren, das Verteidiger Thomas Fauth als "Abfallprodukt" eines versuchten Tötungsdelikts mit einer Rasierklinge bezeichnet hatte.

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