Landkreis Landshut

Wie der Erbbaurechtsvertrag über den Bernlochner hinaus wirkt - bis heute


Das Bier und die Alte Kaserne - ein Kapitel in den unrühmlichen Vertragsverhandlungen um den Bernlochnerkomplex. (Foto: cv)

Das Bier und die Alte Kaserne - ein Kapitel in den unrühmlichen Vertragsverhandlungen um den Bernlochnerkomplex. (Foto: cv)

Von Uli Karg

Der umstrittene Erbbaurechtsvertrag zwischen Stadt und Brauerei Wittmann wirkt auch über den Bernlochnerkomplex hinaus. Betroffen davon ist das städtische Jugendkulturzentrum Alte Kaserne. Nach LZ-Recherchen ist die Alte Kaserne vertraglich verpflichtet, alle Getränke von der Brauerei zu beziehen. Zu Preisen, die deutlich über dem handelsüblichen Durchschnitt liegen.

Ein Zusammenhang zwischen Jugendarbeit und Brauereibindung mag zunächst absurd anmuten, entbehrt jedoch nicht jener besonderen Logik, die die Vertragsverhandlungen Anfang der 90er-Jahre so speziell gemacht haben dürften. Die ursprünglichen Planungen sahen nämlich eine Diskothek im Bernlochnerkomplex vor. Die Brauerei hätte für diese das Schankrecht gehabt. Für den Fall, dass die Diskothek nicht kommt, ließ sich die Brauerei zusichern, dass die Grunddienstbarkeit, was die Getränkeversorgung betrifft, vom Bernlochner auf eine andere städtische Einrichtung übertragen wird. Als sich abzeichnte, dass aus der Disko nichts wird, liefen die Nachverhandlungen auf die Alte Kaserne hinaus. Der Liegenschaftssenat hat dieser zwischen Stadt und Brauerei verhandelten Vertragsmodifizierung 1999 zugestimmt.

Die Alte Kaserne (und mit ihr alle externen Veranstalter, die die alte Kaserne nutzen) ist daher seit ihrer Eröffnung im Jahr 2001 gezwungen, Getränke ausschließlich von der Brauerei Wittmann zu beziehen - und das zu sogenannten Ganterpreisen. Heißt: Statt eines handelsüblichen Durchschnittspreises von 13 bis 15 Euro für den Kasten Bier, muss das Jugendkulturzentrum, und damit die Stadt, derzeit 20 Euro hinlegen. Ganterpreise werden hauptsächlich bei brauereieigenen Gaststätten verlangt. Üblicherweise werden dafür wirtschaftliche und finanzielle Vorteile gewährt - Darlehen etwa oder sonstige Leistungen für den Betrieb einer Schankstätte. Außerdem sind Ganterpreise mit Investitionen der Brauerei sowie Rückvergütungen an den Gastronomen verbunden. All dies ist in Sachen Alte Kaserne nicht der Fall. Das Gebäude befindet sich in städtischem Besitz, an Investitionen hat sich die Brauerei zu keinem Zeitpunkt beteiligt.

OB bestätigt LZ-Recherchen
Auf LZ-Anfrage bestätigte Oberbürgermeister Hans Rampf die Rechercheergebnisse: "Im Vertrag ist das damals so abgestimmt worden. Es war abgesprochen, dass die Brauerei eine andere städtische Einrichtung bekommt, wenn aus der Diskothek nichts wird." Bewerten möchte Rampf die nachverhandelte Vertragsergänzung nicht. Nur soviel: "Die Brauerei hat damals sehr geschickt nachverhandelt." Von dem "schwebend unwirksamen" Erbpachtvertrag ist die vereinbarte Getränkeversorgung der Alten Kaserne laut Rampf nicht betroffen. Während die Stadt also derzeit beim Bernlochnerkomplex keine Erbpacht mehr zahlt, läuft das Geschäft bei der Alten Kaserne wie gehabt weiter. Nach Rampfs Worten müsse aber im Zuge der laufenden Verhandlungen über den Erbpachtvertrag auch die Sache mit der Alten Kaserne bereinigt werden.

Von Seiten der Brauerei Wittmann war man zum Thema Alte Kaserne zu keiner Stellungnahme bereit.