Landkreis Landshut

Während Beerdigungen Häuser der Trauergäste geplündert


Mit der Trauer kommen auch noch die Einbrecher: Gezielt auf die Häuser von Menschen, die gerade auf einer Beerdigung waren hatte es das Einbrechergespann abgesehen. (Symbolbild)

Mit der Trauer kommen auch noch die Einbrecher: Gezielt auf die Häuser von Menschen, die gerade auf einer Beerdigung waren hatte es das Einbrechergespann abgesehen. (Symbolbild)

Von Redaktion idowa

Eine besonders makabre Strategie für Wohnungseinbrüche haben zwei Frauen im Alter von 28 und 43 Jahren in Essenbach und Umgebung angewendet: Sie fanden gezielt die Namen der Trauergäste auf Beerdigungen heraus - um während ihrer Abwesenheit ihre Häuser auszuräumen. Laut Angaben der Polizei ist eine der beiden eine mittlerweile vom Dienst suspendierte Polizeibeamtin.

Seit Anfang April 2018 ermitteln Kripo und Staatsanwaltschaft Landshut gegen zwei Frauen aus dem Raum Landshut wegen des Verdachts des Wohnungseinbruchsdiebstahls. Eine 28-jährige Tatverdächtige ist seit April 2018 in Untersuchungshaft.

Die besonders dreiste Masche machten sich eine 28-Jährige und eine 43-jährige, zwischenzeitlich vom Dienst suspendierte Polizeibeamtin aus dem Bereich des Polizeipräsidiums Niederbayern, zunutze. Über Traueranzeigen, die sie Ende November 2017 aus der Lokalpresse entnahmen, wurden gezielt Einfamilienhäuser angegangen, bei denen mit großer Wahrscheinlichkeit anzunehmen war, dass sich die Wohnungsinhaber gerade bei der Trauerfeier befinden.

Die 43-jährige tatverdächtige Polizeivollzugsbeamtin gelangte über den polizeilichen Datenbestand an die Anschriften der Trauernden und gab sie nach derzeitigem Ermittlungsstand an ihre 28-jährige Komplizin weiter.

Neben Bargeld, Goldmünzen, diversen Sparbüchern, entwendete das Duo Uhren, Schmuck und Heiligenfiguren. Der Gesamtwert der Beute wird auf über 100.000 Euro geschätzt.

Am Mittwoch wurde durch das Bayerische Landeskriminalamt, Dezernat für Interne Ermittlungen, das zwischenzeitlich die weiteren Ermittlungen aufgrund der Tatbeteiligung einer Polizeibeamtin übernommen hat, ein Durchsuchungsbeschluss bei einem gutgläubigen Abnehmer des Diebesgutes vollzogen. Dieser Beschluss wurde durch die Staatsanwaltschaft Landshut erwirkt und von Beamten des Dezernats für Interne Ermittlungen und der Kripo Landshut ausgeführt.

Im Verlauf der Durchsuchung ergaben sich zudem Hinweise, dass ein, ebenfalls gutgläubiger Abnehmer, Diebesgut aus den Wohnungseinbrüchen abgenommen hat, sodass auch dessen Wohnung durchsucht wurde. Beide Durchsuchungen bestätigten das bisherige Ermittlungsergebnis.

Da die 28-jährige Frau aus dem Landkreis Landshut ohne festen Wohnsitz ist, erging auf Antrag der Staatsanwaltschaft Landshut Haftbefehl aufgrund Fluchtgefahr wegen des dringenden Tatverdachts des Wohnungseinbruchsdiebstahls. Sie befindet sich seitdem in einer bayerischen Justizvollzugsanstalt. Die 43-jährige Polizeibeamtin ist zwischenzeitlich vom Dienst suspendiert.

Die Ermittlungen des Bayerischen Landeskriminalamtes und der Staatsanwaltschaft Landshut, dauern an.

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