Landkreis Landshut

Versuchte Anstiftung zum Mord: "Autobumser"-Chef zu achteinhalb Jahren Knast verknackt


Symbolbild: Robert Schlesinger/dpa

Symbolbild: Robert Schlesinger/dpa

Von kö

"K. soll für 10.000 Euro den D. verramma, er erledigt die Geschichte." Dieser Satz gelangte im Frühjahr 2010 in die Akten eines Traunsteiner Rechtsanwalts, nachdem dieser seinen Mandanten Horst D. in der Untersuchungshaft besucht hatte, und führte schließlich dazu, dass gegen D. Anklage erhoben wurde.

Diese Woche musste sich nun das Landgericht Landshut mit der Frage auseinandersetzen, ob es sich bei dem Satz um eine ernstgemeinte Mitteilung oder um die Notiz zu einer Unmutsäußerung handelte. Die erste Strafkammer unter Vorsitzendem Richter Dr. Markus Kring kam gestern zu dem Ergebnis, dass es tatsächlich um eine versuchte Anstiftung zum Mord handelte und verurteilte den 53-Jährigen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von achteinhalb Jahren. Horst D. hatte sich bis zuletzt zu dem Vorwurf nicht geäußert.



Für den Vertreter der Staatsanwaltschaft Traunstein hatte die Beweisaufnahme ergeben, dass es sich bei Horst D. um einen "ungewöhnlichen Angeklagten" handelt. So habe er beispielsweise aus der Haft heraus versucht, mit Angehörigen von Polizisten in Kontakt zu treten, um den Stand der Ermittlungen in Erfahrung zu bringen. Seinen Anwalt habe D. zu seinem "Handlanger" gemacht, indem er diesen etwa mit seinem Porsche durch die Gegend habe fahren lassen. "Warum also soll er den Mordauftrag nicht ernst gemeint haben?" Bei der Anstiftung zum Mord handle es sich um "eine Straftat aus der Haft heraus", was von einer besonders hohen kriminellen Energie zeuge, so der Staatsanwalt. Unter Einbeziehung des Urteils des Traunsteiner Landgericht zu sechseinhalb Jahren beantragte der Staatsanwalt für Horst D. schließlich eine Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren und neun Monaten.

Verteidiger Prof. Dr. Ulrich Ziegert aus der Kanzlei Bossi hatte den Vorwurf als absurd bezeichnet und erwartungsgemäß einen Freispruch für seinen Mandanten gefordert. Ziegert sprach von einer "Gerüchtewaberei": Es habe "draußen" Gerüche gegeben, dass der Komplize auf freiem Fuß sei, aber es gebe kein Indiz dafür, dass diese in die JVA Traunstein eingedrungen seien. Horst D. sei durchgängig der Meinung gewesen, dass sein ehemaliger Komplize inhaftiert sei. Zudem habe er den vermeintlichen Killer zuvor wegen Waffendelikten belastet. "Der hätte sich schön für den Auftrag bedankt." Abgesehen davon sei die Tat objektiv gar nicht möglich gewesen, so Ziegert. "Noch kann man in Gefängnissen niemand erschießen." Manche Menschen würden eben zu drastischen Formulierungen und Unmutsäußerungen neigen. Mehr sei es auch im Fall D. nicht: "Es bleibt ein dunkler Satz und sonst nichts mehr."

Dies sah die erste Strafkammer anders. Nachdem mit der Ehefrau des Angeklagten und dessen ehemaligen Anwalt die beiden wichtigsten Zeugen ihre Aussage verweigert hätten, habe man sich bei der Urteilsfindung auf vorhandenes Material wie diverse Faxe gestützt, so Kring in der Urteilsbegründung. Der Anwalt habe als Postbote fungiert und D. jederzeit mitteilen können, dass der Ex-Komplize sich auf freiem Fuß befinde. Das Motiv könne sowohl Rache gewesen sein, als auch die weiteren zu erwartenden Belastungen des Angeklagten durch den Kronzeugen. Dieser habe durch seine Aussagen bei der Polizei zudem die Ehefrau und den Anwalt belastet, wodurch auch diese beiden ein Interesse gehabt haben könnten, dem Angeklagten zu helfen. Was den möglichen Killer betreffe, so spielt es Kring zufolge keine Rolle, ob dieser den Auftrag angenommen hätte oder nicht: "Allein die Anfrage zählt." Und zu der Angabe der Verteidigung, mit dem Wort Verramma sei das Beiseiteschaffen von Wertgegenständen gemeint gewesen, sagte Kring: "Das schließt sich allein schon durch die 10.000 Euro aus, von denen im selben Satz die Rede ist."