Landshuter Gericht prüft Unterbringung

Psychisch Kranker wollte Frau erdrosseln


Das Urteil wird am Donnerstag erwartet (Symbolbild).

Das Urteil wird am Donnerstag erwartet (Symbolbild).

Von Redaktion Landshut Stadt

Man hätte schon gerne erfahren, was es mit der Mandarine auf sich hatte. Doch das Sicherungsverfahren gegen Richard B., der im November 2017 in einer Verzweiflungstat versucht hat, seine Frau mit einem Bademantelgürtel zu erdrosseln, wird größtenteils unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden. Im vorliegenden Fall würden die Persönlichkeitsrechte des Ehepaars schwerer wiegen als das Interesse der Öffentlichkeit, so die dritte Strafkammer des Landgerichts Landshut, die mit ihrer Entscheidung den Anträgen von Verteidigung und Nebenklagevertretung stattgab.

Die Tragödie hatte sich am 25. November in der gemeinsamen Wohnung des Ehepaars in Erding ereignet. Der von Staatsanwalt David Schlittenhardt vertretenen Antragsschrift zufolge waren Richard B. und seine Frau gegen 21.30 Uhr von einer Geburtstagsfeier im Familienkreis zurückgekehrt. Als seine Frau am Tisch Platz genommen hatte, trat der 67-Jährige ohne Vorankündigung von hinten an sie heran, nahm den Gürtel seines Bademantels, den er zuvor in einem unbeobachteten Moment aus dem Badezimmer geholt und in seine Hosentasche gesteckt hatte, und schlang diesen seiner Frau plötzlich von hinten um den Hals. Mit aller Kraft zog der Rentner zu. Doch der Frau gelang es trotz des überraschenden Angriffs, die Gürtelschlinge wegzuziehen und beide Hände unter den Gürtel zu bringen. Beide fielen zu Boden.

Richard B., der, wie er wusste, seiner Frau "körperlich deutlich überlegen und daher am Boden noch in der Lage war, seinen zuvor gefassten Tatplan zu verwirklichen, verspürte in diesem Moment Gewissensbisse und Mitleid mit seiner Frau und ließ aus eigenem freien Willen von ihr ab", so die Antragsschrift. Daher legt die Staatsanwaltschaft Richard B., der seit dem Vorfall in einer Psychiatrie untergebracht ist, weder versuchten Totschlag noch versuchten Morde, sondern lediglich gefährliche Körperverletzung zur Last. Sie geht aber davon aus, dass er diese aufgrund einer schweren depressiven Episode im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen hat. Das Urteil wird am Donnerstag erwartet.

Mehr dazu lesen Sie in Ihrer Tageszeitung vom 2. August 2018.