Mordprozess in Landshut

Opfer gefesselt und entmannt: Täter schuldig gesprochen


Das Urteil im Mordprozess gegen einen 48-jährigen Kasachen am Landgericht Landshut soll noch in dieser Woche fallen (Symbolbild).

Das Urteil im Mordprozess gegen einen 48-jährigen Kasachen am Landgericht Landshut soll noch in dieser Woche fallen (Symbolbild).

Von Redaktion idowa

Er hat seinen Mitbewohner in einer Asylbewerberunterkunft in Eggenfelden geschlagen, gefesselt und entmannt haben: Das Landgericht Landshut hat am Mittwochvormittag den angeklagten 48-jährigen Kasachen wegen Mordes schuldig gesprochen und in eine psyichatrische Klinik eingewiesen.

Im September vergangenen Jahres habe der damals 47-Jährige Kasache seinen 28-jährigen Mitbewohner ermordet. Das sagte der Vorsitzende Richter bei der Urteilsverkündung. Bereits zu Prozessbeginn hat der Beschuldigte ein Teilgeständnis abgelegt und zugegeben, dass er seinem Mitbewohner mit einem Messer den Penis abgetrennt habe. Während die Staatsanwaltschaft die Mordmerkmale "Heimtücke" und "Grausamkeit" bestätigt sah, hegte die Verteidigung Zweifel daran, ob ihr Mandant wegen Mordes schuldig zu sprechen sei. Laut Verteidiger sei es nicht bewiesen, dass das Mordopfer zum Zeitpunkt der Entmannung noch gelebt habe und somit falle das Mordmerkmal der Grausamkeit weg. Ebenso zweifelhaft sei, ob der 48-Jährige heimtückisch gehandelt habe, da seine Schilderungen aufgrund seiner schizophrenen Erkrankung nicht genau einzuordnen sei. Daher plädierte der Verteidiger auf Totschlag.

Das Gericht folgte jedoch dem Antrag der Staatsanwaltschaft und verurteilte den 48-Jährigen wegen Mordes. Außerdem ordnete der Vorsitzende Richter an, dass der Täter in einer psyichatrischen Klinik untergebracht werden soll.

Der Angeklagte hatte beteuert, er habe seinen ebenfalls aus Kasachstan stammenden Mitbewohner nicht töten wollen. Er habe sich nur rächen wollen, weil er von dem Mitbewohner zuvor mehrfach vergewaltigt worden sei. Die Vergewaltigung konnte im Prozess nicht nachgewiesen werden. Das Opfer starb den Ermittlungen zufolge an Blutverlust sowie an einem schweren Schädel-Hirn-Trauma.