Landshut

Missbrauch einer Vierjährigen zu hoch bestraft - Urteil aufgehoben


Er soll mehrere Mädchen sexuell missbraucht haben. Nachdem der Bundesgerichtshof zum zweiten Mal ein Urteil gegen ihn aufgehoben hat, muss sich Oswald A. nun erneut vor Gericht verantworten (Symbolbild).

Er soll mehrere Mädchen sexuell missbraucht haben. Nachdem der Bundesgerichtshof zum zweiten Mal ein Urteil gegen ihn aufgehoben hat, muss sich Oswald A. nun erneut vor Gericht verantworten (Symbolbild).

Von kö

Der BGH hob das Urteil gegen ihn bezüglich der Rechtsfolgen auf: Der 79-jährige Oswald A. muss deswegen erneut vor Gericht.

16 Enkelkinder hat Oswald A. mittlerweile. Beim Aufzählen der Namen muss der 79-Jährige überlegen, aber am Ende hat er sie noch alle parat. Mindestens zwei seiner Enkelinnen hat er sexuell missbraucht, dazu Freundinnen der Mädchen, Nachbarskinder. Im Gefängnis lese er viel, hauptsächlich in der Bibel. "Ich möchte ewiges Seelenheil erlangen", sagte Oswald A. am Donnerstag vor dem Landgericht. Bereits zum zweiten Mal hat der Bundesgerichtshof ein Urteil gegen den 79-Jährigen bezüglich der Rechtsfolgen aufgehoben: Nun muss sich die sechste Strafkammer des Landgerichts mit dem Fall einer Vierjährigen befassen, an der sich A. im Herbst 2013 in seinem Haus in einer Gemeinde westlich von Eggenfelden vergangen hatte.

"Ich bedauere es, eine kleine Kinderseele geschädigt zu haben und hoffe auf Gottes Vergebung", hatte Oswald A. im Januar 2016 in zweiter Instanz in seinem Schlusswort gesagt. Dann hatte ihn die erste Strafkammer als Jugendkammer wegen schweren sexuellen Missbrauch der Vierjährigen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und fünf Monaten verurteilt und zudem die Sicherungsverwahrung angeordnet. Bedauerlicherweise hört man derartige Worte von Oswald A. seit Ende der 1990er Jahre, als er sich zum ersten Mal vor Gericht verantworten musste, weil er sich in elf Fällen an den Nachbarskindern vergangen hat. Wenige Jahre später mussten die Enkeltöchter des dreifachen Vaters daran glauben. Das Landgericht München II verurteilte A. im Jahr 2006 wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in 20 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und behielt sich eine Sicherungsverwahrung vor.

Im Fall des vierjährigen Mädchens - der Enkelin von A.s Nachbarin - war der 79-Jährige im März 2015 in erster Instanz von der vierten Strafkammer des Landgerichts zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Auf Bitten A.s legte Verteidiger Thomas Fauth Revision ein - und hatte Erfolg: Der BGH hat das Urteil nun bereits zum zweiten Mal bezüglich der Rechtsfolgen aufgehoben. Oswald A. war, wie angeklagt, wegen schweren sexuellen Missbrauchs in einem Fall verurteilt worden. Die Höhe des verhängten Strafmaßes legt indes nahe, dass weitere, nicht angeklagte Fälle bei der Strafzumessung berücksichtigt worden sind, so die Befürchtung des BGHs. Mit der Aufhebung des Urteils muss nun auch erneut die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung geprüft werden.

Den vollständigen Artikel lesen Sie am Freitag, 10. März, in der Landshuter Zeitung und auf idowa+.