Abstandsregeln nicht einzuhalten

Landshuter Altstadt ab sofort für Demonstrationen gesperrt


Hauptgrund für die Sperrung ist die Einschätzung von Polizei und Sicherheitsbehörden, dass sich in der beengten Altstadt kein ausreichender Sicherheitsabstand zu Passanten und den wieder geöffneten Freischankflächen herstellen lässt.

Hauptgrund für die Sperrung ist die Einschätzung von Polizei und Sicherheitsbehörden, dass sich in der beengten Altstadt kein ausreichender Sicherheitsabstand zu Passanten und den wieder geöffneten Freischankflächen herstellen lässt.

Von Redaktion idowa

Wegen der beengten Platzverhältnisse in der Altstadt von Landshut sind die Abstandsregeln im Rahmen der Coronavirus-Maßnahmen dort nicht jederzeit einzuhalten, weshalb die Stadt den Bereich nun für Demonstrationen gesperrt hat. Das geht aus einer aktuellen Pressemeldung hervor. Kundgebungen an zentralen Alternativstandorten sind aber weiter möglich.

Die Landshuter Altstadt bleibt laut Pressemeldung ab sofort zwischen der Heiliggeistkirche und dem Dreifaltigkeitsplatz und damit auch im Bereich der Fußgängerzone für Demonstrationen und Versammlungen gesperrt. Auf diesen Schritt haben sich Vertreter des Rechtsreferats und der Polizei am Dienstagvormittag bei einem Gespräch mit Oberbürgermeister Alexander Putz verständigt. Der Grund: Die Erfahrungen der vergangenen beiden Wochen haben nach Auffassung von Polizei und Ordnungsbehörden gezeigt, dass die zum Schutz der Bevölkerung vor dem Coronavirus geltenden Abstandsregeln trotz aller Bemühungen nicht jederzeit eingehalten werden können.

Kundgebungen an Alternativstandorten genehmigt

Trotzdem sollen in der Innenstadt Kundgebungen weiter möglich sein: Als möglichst zentrale Alternativstandorte für angemeldete Demonstrationen stellt die Stadt die Ringelstecherwiese, den Dreifaltigkeitsplatz und die Mühleninsel zur Verfügung. Die Organisatoren der für das kommende Wochenende angesetzten Kundgebungen wurden über die Maßnahme bereits informiert, es wurde eine einvernehmliche Lösungen für alle Veranstaltungen gefunden.

"Das Demonstrationsrecht ist in einem freiheitlich-demokratischen Staat ein hohes Gut, in das auch in schwierigen Zeiten nur aus zwingenden Gründen eingegriffen werden darf", betont OB Putz. Solche Gründe seien momentan aber gegeben, denn: "Auch Gesundheit und körperliche Unversehrtheit sind Grundrechte, die der Staat zu bewahren hat." Während einer Pandemie seien daher im Interesse der Bürgerinnen und Bürger Regelungen zu treffen, die einen möglichst wirksamen Infektionsschutz gewährleisten und damit das Risiko einer Erkrankung minimieren sollen. "Das Ergebnis sind die bekannten, bayernweit gültigen und nach meiner festen Überzeugung nach wie vor nötigen Kontaktbeschränkungen sowie Abstands- und Hygieneregeln, die auch bei Demonstrationen zuverlässig einzuhalten sind."

Platzprobleme durch Außenbewirtungsflächen

Genau das ist aber im Bereich der Fußgängerzone derzeit nicht möglich. "Gerade jetzt, da Gaststätten und Cafés ihre Außenbewirtungsflächen wieder nutzen können und die Besucherfrequenz in der Innenstadt generell spürbar zunimmt, reicht der Platz beispielsweise vor dem Rathaus einfach nicht aus, um zusätzlich noch eine Demonstration mit den zu beachtenden Mindestabständen und den ebenfalls erforderlichen Rettungswegen zu organisieren", sagt Putz. Man habe das an den beiden vergangenen Wochenenden versucht, aber es habe vor allem nach den Kundgebungen nicht so funktioniert, wie mit Blick auf den Infektionsschutz der unbeteiligten Passanten nötig gewesen wäre.